Bei Kündigung in München

Fachliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt

Ein sicherer Arbeitsplatz ist in der heutigen, schnelllebigen Zeit die Basis einer jeglichen persönlichen Lebensplanung. Der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes hat meist weitreichende Konsequenzen im sozialen, finanziellen und persönlichen Umfeld. Eine Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber sollten Sie daher umgehend durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet für den Angestellten einen weitreichenden Schutz vor einer unbegründeten oder übereilten Kündigung, Abmahnung aber auch bei Mobbing. Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach hinnehmen und Sie haben zahlreiche rechtliche Wege sich dagegen zu wehren. Ohne einen fachlich versierten Rechtsanwalt für Kündigung, können Sie diese Mittel aber in der Regel nicht voll ausschöpfen.

Rechtsanwalt Kündigung München

Sie suchen einen Rechtsanwalt bei Kündigung in München?

Was kann ich als Rechtsanwalt bei einer Kündigung für Sie tun? Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, Kündigungen und Kündigungsschutz in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über die Legitimität der vorliegenden Kündigung geben sowie eine ausführliche, weitere Vorgehensweise erläutern und über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten informieren. Eine erhaltene Kündigung ist im ersten Moment immer ein großer Schock - und natürlich scheuen zunächst vielleicht auch das Entstehen anwaltlicher Kosten im Vorfeld eines drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes - aber besonders im deutschen Arbeitsrecht haben Sie viele Wege sich mit dem Arbeitgeber auch außergerichtlich einigen zu können und alle Möglichkeiten, die einem der Kündigungsschutz bietet, auch auszunutzen. Ich befinde mich zudem aktuell innerhalb des Lehrgangs zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.


Uns können Sie beim Thema Kündigung vertrauen

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WICHTIG BEI KÜNDIGUNG!


Wenn Sie sich gegen eine ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers wehren wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Verlieren Sie bei einer ausgesprochenen Kündigung also nicht wertvolle Zeit, sondern sichern Sie sich Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

Häufige Gründe einer Kündigung


Mögliche Gründe für eine ausgesprochene Kündigung sind sehr breit gestreut und auch sehr individuell. In der juristischen Praxis trifft man aber natürlich immer wieder auf gleiche oder ähnliche Gründe für eine Kündigung:

  • "Blau machen", Zuspätkommen
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Verweigerung von Arbeit
  • Betrug bei der Arbeitszeit
  • Kündigung wegen Diebstahl
  • Betrug bei Reisekosten
  • Missachtung Rauchverbot
  • Fehlende Krankmeldung
  • Erkrankung
  • Privates Surfen im Internet am Arbeitsplatz
  • Schlechte Auftragslage
  • Beleidigung, Handgreiflichkeiten, Gewalt am Arbeitsplatz
  • Mobbing, sexuelle Belästigung
  • Eigenmächtige Beurlaubung
  • Kündigung bei Verdacht auf eine Straftat
  • Private Handynutzung

Kündigung? Lassen Sie sich möglichst schnell durch einen Rechtsanwalt beraten


Anwalt Kündigung München

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie gerade jetzt im Rahmen der Corona-Pandemie, des Ukraine-Krieges, der weltweiten Lieferkettenprobelem, aber auch den Auswirkungen der Energiewende heraufziehen, ist ein guter und sicherer Arbeitsplatz besonders wichtig und eine Kündigung kann große Probleme nach sich ziehen. Lassen Sie sich von einem versierten Rechtsanwalt für Kündigung beraten und verschenken Sie keine wertvolle Zeit, die eventuell ihre finanzielle Grundlage gefährdet. Die Chancen gegen eine ausgesprochene Kündigung in Deutschland anzugehen, stehen in der Regel nämlich gar nicht schlecht. Wichtig ist schnell und zielorientiert zu handeln, um die möglichen Auswirkungen einer Kündigung gut abfangen zu können.

Was können Sie von einem fachlich versierten Rechtsanwalt für Kündigung erwarten? Rechtsanwalt Schreiber kann Ihnen bei einer Kündigung gezielt helfen entweder den aktuellen Arbeitsplatz zu erhalten (etwa bei ungerechtfertigten Kündigungen) oder aber ausreichende Abfindungen für Sie auszuhandeln, die sie zumindest mittelfristig ökonomisch absichern können. Von mir können Sie eine schneller Ersteinschätzung zu ihrem Kündigungsfall erwarten und somit eine frühzeitige Chancenabwägung durchführen. Gerne berate ich Sie zu allen weiteren Fragen rund um Kündigung und Kündigungsschutz.

Häufige Fragen zum Thema Kündigung


Kennzeichnend für die ordentliche Kündigung ist es, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfristen ausgesprochen wird. Üblicherweise ergibt sich diese aus Tarifverträgen, dem Arbeitsvertrag oder auch Betriebsvereinbarungen.
Die betriebsbedingte Kündigung hat zumeist Gründe wie Arbeitsplatzabbau oder die Verlagerung von Betriesstätten.
Verhaltensbedingte Kündigungen gehen dagegen direkt auf das Verhalten (Fehlverhalten) des Arbeitnehmers zurück. Unter die personenbedingten Kündigungen fallen schließlich noch die Fälle, in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, eben die von ihm durchzuführende Arbeit vorzunehmen.

Der Kündigungsschutz soll verhindern, dass der Arbeitnehmer aus seinem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber zu große Nachteile erfährt. In Deutschland hat ein Mitarbeiter in der Regel nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (mehr als 10 Mitarbeiter) allgemeinen Kündigungsschutz, der eine ordentliche Kündigung verhindert. Schwangere, Behinderte oder auch Mitglieder des Betriebsrates geniessen dagegen noch einen erhöhten Kündigungsschutz.

Sofern der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine anderen Regelungen enthält, gilt für Sie als Arbeitsnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Monatsmitte oder dem Monatsende.

Bereits eine Abmahnung kann genügen, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen kann. Es ist daher besonders wichtig sich gegen nicht gerechtfertigte Abmahnung bereits anwaltliche zur Wehr zu setzen.

Mütter und Schwangere geniessen in Deutschland einen hohen Schutz vor Kündigung. § 17 des Mutterschutzgesetzes regelt, dass eine Kündigung in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht möglich ist. Es gelten aber bestimmte Voraussetzungen. Dieser Schutz setzt sich auch noch nach der Entbindung fort.

Innerhalb der Probezeit kann eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden, sofern tarifrechtlich nichts anderes vereinbart wurde.

Die Probezeit soll dazu dienen, dass sich Arbeitgeber und -nehmer gegenseitig "kennenlernen" können, um zu erkennen, ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Sie beträgt zumeist 6 Monate. Innerhalb der Probezeit gilt in der Regel auch eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Kündigung

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

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