Ein sicherer Arbeitsplatz ist in der heutigen, schnelllebigen Zeit die Basis einer jeglichen persönlichen Lebensplanung. Der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes hat meist weitreichende Konsequenzen im sozialen, finanziellen und persönlichen Umfeld. Eine Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber sollten Sie daher umgehend durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet für den Angestellten einen weitreichenden Schutz vor einer unbegründeten oder übereilten Kündigung, Abmahnung aber auch bei Mobbing. Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach hinnehmen und Sie haben zahlreiche rechtliche Wege sich dagegen zu wehren. Ohne einen fachlich versierten Rechtsanwalt für Kündigung, können Sie diese Mittel aber in der Regel nicht voll ausschöpfen.
Was kann ich als Rechtsanwalt bei einer Kündigung für Sie tun? Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, Kündigungen und Kündigungsschutz in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über die Legitimität der vorliegenden Kündigung geben sowie eine ausführliche, weitere Vorgehensweise erläutern und über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten informieren. Eine erhaltene Kündigung ist im ersten Moment immer ein großer Schock - und natürlich scheuen zunächst vielleicht auch das Entstehen anwaltlicher Kosten im Vorfeld eines drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes - aber besonders im deutschen Arbeitsrecht haben Sie viele Wege sich mit dem Arbeitgeber auch außergerichtlich einigen zu können und alle Möglichkeiten, die einem der Kündigungsschutz bietet, auch auszunutzen. Ich befinde mich zudem aktuell innerhalb des Lehrgangs zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.
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Wenn Sie sich gegen eine ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers wehren wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Verlieren Sie bei einer ausgesprochenen Kündigung also nicht wertvolle Zeit, sondern sichern Sie sich Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
Mögliche Gründe für eine ausgesprochene Kündigung sind sehr breit gestreut und auch sehr individuell. In der juristischen Praxis trifft man aber natürlich immer wieder auf gleiche oder ähnliche Gründe für eine Kündigung:
Die Angst vor einer Kündigung am Arbeitsplatz kann für jeden Arbeitnehmer belastend sein. Die Unsicherheit über die berufliche Zukunft und die Furcht vor einer drohenden Kündigung können erhebliche psychische Belastungen mit sich bringen. Stress, Angstgefühle, psychosomatische Beschwerden, Unruhe - das belastet nicht nur die Arbeit, sondern natürlich auch das Privatleben. Gesetze und Vorschriften sollen dabei helfen, dass kein Angetsellter von hier auf jetzt seine finanzielle Grundlage verliert. Kündigungen können daher nicht willkürlich oder ungerechtfertigt erfolgen. Wichig ist aber, dass man seine Rechte auch kennt und entsprechend handelt.
1. Kenntnis der Rechtslage - Jeder kann sich selbst über arbeitsrechtliche Bestimmungen erkundigen. In Deutschland etwa regelt das Kündigungsschutzgesetz die Bedingungen und Verfahren für Kündigungen. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen und legt fest, wann und unter welchen Umständen eine Kündigung rechtens ist.
2. Befristeter Arbeitsvertrag und Festvertrag - Bei einem unbefristeten Festvertrag geniesst der Arbeitnehmer mehr Kündigungsschutz als Angestellte mit befristeten Verträgen. Befristete Verträge haben in der Regel festgelegte Ablaufdaten. Bei einem unbefristeten Vertrag benötigt der Arbeitgeber einen triftigen Grund um eine Kündigung aussprechen zu können.
3. Vertragsbedingungen - Die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen gelten natürlich auch für Arbeitgeber bindend. Sie sollten sich daher wirklich die Mühe machen ihren Arbeitsvertrag vollständig zu lesen und zu verstehen. Bei Unklarheiten sollte Fachwissen herangezogen werden.
4. Gründe für eine Kündigung - Gerechtfertigte Gründe für eine Kündigung sind natürlich kein einfaches juristisches Terrain, aber es gibt eben auch schon genug richterliche Entscheidungen zu unzähligen Themen. Schon einfache Online-Recherchen können dabei helfen herauszufinden, ob bestimmte Kündigungsgründe eindeutiger Natur sind oder eben nicht. Bestehen berechtigte Zweifel an ihrer Gültigkeit, ist aber in jedem Fall rechtlicher Beistand empfehlenswert.
5. Betriebsräte und Gewerkschaften - Gute erste Anlaufadressen sind aber natürlich auch die offiziellen Arbeitnehmervertreter, sei es in der eigenen Brnache oder sogar im eigenen Unternehmen. Betriebsräte nehmen sich in der Regel viel Zeit für die Aufnahme und Klärung von Problemen rund um Kündigungen, verfügen häufig schon über viel rechtliche Expertise und helfen ggfs. bei der Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage.
6. Rechtlicher Beistand - Erhärtet sich der Eindruck, dass eine ausgesprochene Kündigung nicht rechtens sein könnte oder es erhebliche Zweifel an ihrer Wirksamkeit gibt, so kommt man die Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes in der Regel aber nicht herum. Der Rechtsanwalt hilft nicht nur beratend, sondern auch entlastend. Selbst wenn man eine Kündigung nicht immer rückgängig machen kann, so hilft der Rechtsanwalt in jedem Fall dabei, den Übergang möglichst sanft zu gestalten. Er kann besondere Bedingungen oder Abfindungen aushandeln, so dass die finanzielle Sicherheit zunächst einmal weiterhin gegeben ist.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie gerade jetzt im Nachklang der Corona-Pandemie, des Ukraine-Krieges, der weltweiten Lieferkettenprobleme, aber auch den Auswirkungen der Energiewende heraufziehen, ist ein guter und sicherer Arbeitsplatz besonders wichtig und eine Kündigung kann große Probleme nach sich ziehen. Lassen Sie sich von einem versierten Rechtsanwalt für Kündigung beraten und verschenken Sie keine wertvolle Zeit, die eventuell ihre finanzielle Grundlage gefährdet. Die Chancen gegen eine ausgesprochene Kündigung in Deutschland anzugehen, stehen in der Regel nämlich gar nicht schlecht. Wichtig ist schnell und zielorientiert zu handeln, um die möglichen Auswirkungen einer Kündigung gut abfangen zu können.
Was können Sie von einem fachlich versierten Rechtsanwalt für Kündigung erwarten? Rechtsanwalt Schreiber kann Ihnen bei einer Kündigung gezielt helfen entweder den aktuellen Arbeitsplatz zu erhalten (etwa bei ungerechtfertigten Kündigungen) oder aber ausreichende Abfindungen für Sie auszuhandeln, die sie zumindest mittelfristig ökonomisch absichern können. Von mir können Sie eine schneller Ersteinschätzung zu ihrem Kündigungsfall erwarten und somit eine frühzeitige Chancenabwägung durchführen. Gerne berate ich Sie zu allen weiteren Fragen rund um Kündigung und Kündigungsschutz.
Kennzeichnend für die ordentliche Kündigung ist es, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfristen ausgesprochen wird.
Üblicherweise ergibt sich diese aus Tarifverträgen, dem Arbeitsvertrag oder auch Betriebsvereinbarungen.
Die betriebsbedingte Kündigung hat zumeist Gründe wie Arbeitsplatzabbau oder die Verlagerung von Betriesstätten.
Verhaltensbedingte Kündigungen gehen dagegen direkt auf das Verhalten (Fehlverhalten) des Arbeitnehmers zurück. Unter die
personenbedingten Kündigungen fallen schließlich noch die Fälle, in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, eben die von ihm
durchzuführende Arbeit vorzunehmen.
Der Kündigungsschutz soll verhindern, dass der Arbeitnehmer aus seinem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber zu große Nachteile erfährt. In Deutschland hat ein Mitarbeiter in der Regel nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (mehr als 10 Mitarbeiter) allgemeinen Kündigungsschutz, der eine ordentliche Kündigung verhindert. Schwangere, Behinderte oder auch Mitglieder des Betriebsrates geniessen dagegen noch einen erhöhten Kündigungsschutz.
Sofern der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine anderen Regelungen enthält, gilt für Sie als Arbeitsnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Monatsmitte oder dem Monatsende.
Bereits eine Abmahnung kann genügen, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen kann. Es ist daher besonders wichtig sich gegen nicht gerechtfertigte Abmahnung bereits anwaltliche zur Wehr zu setzen.
Mütter und Schwangere geniessen in Deutschland einen hohen Schutz vor Kündigung. § 17 des Mutterschutzgesetzes regelt, dass eine Kündigung in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht möglich ist. Es gelten aber bestimmte Voraussetzungen. Dieser Schutz setzt sich auch noch nach der Entbindung fort.
Innerhalb der Probezeit kann eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden, sofern tarifrechtlich nichts anderes vereinbart wurde.
Die Probezeit soll dazu dienen, dass sich Arbeitgeber und -nehmer gegenseitig "kennenlernen" können, um zu erkennen, ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Sie beträgt zumeist 6 Monate. Innerhalb der Probezeit gilt in der Regel auch eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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