Allgemeines Zivilrecht
Rechtsanwalt München
Mit der Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht decken wir alle zivilrechtlichen Sachverhalte ab. Zivilrecht ist für jeden im
täglichen Leben eines der wichtigsten Rechtsgebiete.
Das Zivilrecht untergliedert sich in das allgemeine Zivilrecht, das Personenrecht, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Erbrecht sowie das Familienrecht.
Die erste Instanz bei zivilrechtlichen Verfahren ist in der Regel immer das zuständige Amtsgericht.
Zum Zivilrecht gehören aber auch Kaufvertrags- und Verbraucherrechte.
Eine anwaltliche Erstberatung kann im Zivilrecht schon viele Fragen und Probleme im Vorfeld klären, da sich konkrete Fälle
häufig auf schon bekannte Rechtslagen zurückführen lassen.
Uns können Sie beim Thema Zivilrecht vertrauen
Das allgemeine Zivilrecht ist ein komplexes und weitreichendes Rechtsgebiet, das eine Vielzahl von Lebensbereichen berührt. Ohne anwaltliche Rechtsberatung steht man daher oft auf verlorenem Posten. Wir helfen weiter.
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Wer braucht einen Rechtsanwalt für Zivilrecht?
Ob Streit mit dem Vermieter, Probleme beim Autokauf oder offene Forderungen – viele rechtliche Konflikte betreffen das Zivilrecht. Doch wann ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Zivilrecht einzuschalten? Und wer profitiert besonders von einer professionellen Rechtsberatung? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen klaren Überblick.
Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht ist in vielen Situationen nicht nur hilfreich, sondern oft entscheidend, um Rechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Besonders in diesen Fällen sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen:
1. Bei Vertragsstreitigkeiten
Sie haben ein Produkt gekauft, das Mängel aufweist? Ein Dienstleister erbringt nicht die vereinbarte Leistung? Dann geht es oft um Vertragsverletzungen, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – hier hilft ein Anwalt, Ihre Ansprüche korrekt zu bewerten und durchzusetzen.
2. Bei Miet- oder Wohnungsfragen
Streit mit dem Vermieter, unzulässige Nebenkostenabrechnung oder Kündigung der Wohnung? Ein Anwalt für Mietrecht (Teilbereich des Zivilrechts) hilft Ihnen, Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter zu wahren.
3. Bei offenen Forderungen und Mahnungen
Wenn Kunden nicht zahlen oder Ihnen unberechtigte Forderungen ins Haus flattern, ist juristische Unterstützung wichtig. Ein Zivilrechtsanwalt kann Mahnbescheide beantragen, Forderungen prüfen oder Inkasso abwehren.
4. Bei Unfällen oder Schadensfällen
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder wurden durch Dritte geschädigt? Ein Zivilrechtsanwalt klärt Schadensersatz, Schmerzensgeld und Haftungsfragen – oft auch in Zusammenarbeit mit Versicherungen.
5. Bei Erbschafts- oder Familienstreitigkeiten
Ob Erbfolge, Pflichtteil oder Unterhaltsregelungen – auch im Familien- und Erbrecht kann ein Zivilrechtsanwalt helfen, komplexe persönliche Konflikte rechtlich zu lösen.
Zivilrecht - ein Überblick
Das allgemeine Zivilrecht bildet das Fundament des Privatrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen. Es ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Eigentumsrecht.
Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts
Das allgemeine Zivilrecht ist die Grundlage für das tägliche Miteinander in der Gesellschaft. Es betrifft jeden, der Verträge abschließt, Eigentum besitzt oder mit anderen Personen in rechtlichen Beziehungen steht. Die wichtigsten Prinzipien des allgemeinen Zivilrechts sind die Privatautonomie, der Schutz des Eigentums und die Vertragsfreiheit.
Privatautonomie und Vertragsfreiheit
Die Privatautonomie erlaubt es den Individuen, ihre rechtlichen Beziehungen weitgehend selbst zu gestalten. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Vertragsfreiheit, die es den Parteien ermöglicht, Verträge nach ihren eigenen Vorstellungen abzuschließen. Diese Freiheit ist jedoch nicht grenzenlos; sie wird durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt, um schwächere Vertragspartner zu schützen und eine gerechte Balance zu gewährleisten.
Eigentumsrecht
Ein weiterer zentraler Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts ist das Eigentumsrecht. Das Eigentum ist im BGB als umfassendes Herrschaftsrecht definiert, welches dem Eigentümer das Recht gibt, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und Dritte von jeglicher Einwirkung auszuschließen. Auch hier gibt es Einschränkungen, die durch gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen bestimmt werden können.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein wesentlicher Bereich des allgemeinen Zivilrechts und regelt die Bedingungen, unter denen Verträge geschlossen, erfüllt und gegebenenfalls angefochten werden können. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme. Dabei müssen die Parteien geschäftsfähig sein, und der Vertragsinhalt darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
Grundprinzipien im Zivilrecht

Privatautonomie:
Privatautonomie bedeutet, dass jeder Mensch grundsätzlich frei darüber
entscheiden kann, mit wem er welche rechtlichen Beziehungen eingeht. Das bedeutet, dass man zum Beispiel selbst
entscheiden kann, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt und was darin steht – solange es nicht gegen
das Gesetz verstößt.
Vertragsfreiheit:
Vertragsfreiheit bedeutet, dass Personen und Unternehmen grundsätzlich
frei sind, Verträge nach ihrem eigenen Willen abzuschließen oder abzulehnen. Wichtig sind dabei drei wesentliche Aspekte:
Abschlussfreiheit, Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit. In vielen Bereichen gibt es aber gesetzliche Einschränkungen,
etwa bei der Notarspflicht beim Immobilienkauf.
Treu und Glauben (§ 242 BGB):
Vertragspartner müssen sich fair und ehrlich verhalten.
Das Prinzip von Treu und Glauben sorgt also dafür, dass Rechtsgeschäfte nicht nur formal korrekt sind, sondern
auch fair und redlich ablaufen.
Verträge, Leistungen, Schaden im Zivilrecht
Es gibt verschiedene Vertragstypen im allgemeinen Zivilrecht, darunter Kaufverträge, Mietverträge und Dienstverträge. Jeder Vertragstyp hat spezifische Regelungen, die im BGB festgelegt sind. Beispielsweise beinhaltet ein Kaufvertrag die Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe der Sache und des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises.
Leistungsstörungen und Schadensersatz
Kommt es zu Leistungsstörungen, das heißt, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, sieht das allgemeine Zivilrecht verschiedene Rechtsfolgen vor. Dazu gehören Schadensersatzansprüche, Rücktrittsrechte und die Möglichkeit zur Minderung des Kaufpreises. Um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, muss der Geschädigte den Schaden sowie die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden nachweisen.
Aufgabenbereiche im Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein komplexes und weitreichendes Rechtsgebiet, das eine Vielzahl von Lebensbereichen berührt. Es bietet den Rahmen für das Miteinander der Menschen, regelt ihre vertraglichen Beziehungen und schützt ihre Rechte. Ein grundlegendes Verständnis der Prinzipien und Regelungen des allgemeinen Zivilrechts ist daher für jeden von großer Bedeutung, der sich im täglichen Leben und im Geschäftsverkehr sicher bewegen möchte.
- Geltendmachung von Forderungen
- Vertragsrecht
- Mängelgewährleistungsrecht
- sonstige vertragliche Haftung
- Schadensersatzrecht
- Unfallhaftung und Verkehrsrecht
- Vertragsgestaltung
- Vermögensrecht
- Verbraucherschutzrecht
- Insolvenz / Insolvenzrecht