Unfall, Bußgeld, Fahrverbot & Co. - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht München
Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung zu bringen sind. Das Verkehrsrecht ist extrem komplex, da es sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Was kann ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München / Neuhausen für Sie tun?
Neben der Regulierung von Unfällen und der damit verbundenen Durchsetzung von Ansprüchen, ist die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und andere verkehrsrechtliche Tatbestände (Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein,...) eine der Hauptaufgaben innerhalb des Verkehrsrechts. Aber auch bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen für KFZ-Kauf, -Leasing oder -Reparatur kann ich Ihnen mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht weiterhelfen. Mit Ihnen gemeinsam erreichen wir das für Sie beste Ergebnis bei Ihren Problemen im Verkehrsrecht. Ich freue mich auf einen ausführlichen Erstberatungstermin mit Ihnen in unserer Kanzlei in München / Neuhausen.
Bestandteile des Verkehrsrechts
Das Verkehrsrecht ist heute ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, in welchem sich auch immer wieder rechtliche Vorgaben schnell ändern können. Grundsätzlich teilt sich das Rechtsgebiet auf in einzelne Teilbereiche:
- Verkehrszivilrecht bzw. Verkehrshaftungsrecht (z.B. Unfall, Verkehrsunfälle)
- Verkehrsvertragsrecht (z.B. Kauf von Fahrzeugen, Reparatur von Fahrzeugen)
- Verkehrsstrafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, behördlich Bußgelder)
- Fahrerlaubnisrecht (z.B. Entzug Fahrerlaubnis, Fahrverbote)
- Zulassungsrecht
Schwerpunkt Unfall / Verkehrsunfall
Neben typischen Bußgeldverfahren stellt ein Unfall das wohl häufigste Betätigungsfeld für einen Rechtsanwalt im Verkehersrecht dar, denn
ein Unfall hat oft nicht nur körperliche Folgen wie Verletzungen und Todesfälle, sondern auch besonders weittragende rechtliche Konsequenzen. In einem
modernen Industrieland wie Deutschland sind viele beruflich abhängig von ihrer Fahrerlaubnis, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ein
verschuldeter Unfall (Verkehrsunfall) kann somit nicht nur zivilrechtlich gesehen teuer werden, sondern auch existenzbedrohend was die nähere Zukunft
betrifft. Ebenso kann ein nicht verschuldeter Unfall schnell finanzielle Probleme verursachen, wenn durch körperliche Schäden das eigene Einkommen
nicht mehr erwirtschaftet werden kann und es Probleme mit Versicherungen gibt.
Als versierter Rechtsanwalt im Verkehrsrecht helfe ich Ihnen daher gezielt bei der Vertretung Ihrer Interessen nach einem Unfall.
Häufige Aufgabenbereiche im Verkehrsrecht
- Schadensregulierungen nach Unfällen
- Verteidigung in Bußgeldverfahren
- Vertretung in Führerscheinangelegenheiten und bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- Abwehren von Regressansprüchen von Haftpflichtversichtungen
- Vertragsgestaltung und Beratung beim Autokauf und Autoverkauf (Sachmängelgewährleistung)
- Verkehrsstrafrechtliche Tatbestände - Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung
- Abwenden von Fahrverboten
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Rahmen des Verkehrsrechts
Natürlich helfen wir auch tatkräftig bei allen anderen Themen des Rechtsgebietes Verkehrsrecht:
z.B. Abstand, Autoleasing, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog, EU-Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Fahruntüchtigkeit, Fahrverbot,
falsch parken, Führerschein, Gaffer, Geldbuße, Geschwindigkeitsüberschreitung, Haftpflicht, Halteverbot, Kfz-Versicherung, Knöllchen,
Ladungssicherung, Lenkzeit, MPU, Neuerteilung Führerschein, Nötigung, Nutzungsentschädigung, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot, Probezeit,
Punkte in Flensburg, Rechts überholt, Restwert, Rettungsgasse, Ruhezeiten, Schleudertrauma,
Sicherheitsabstand, Sperrzeit Führerschein, Strafverfahren, Strafzettel, Tempolimit, TÜV, Unfall, Unfallflucht, Unfallregulierung,
Verkehrskontrolle, Verkehrsunfall, Verwarnung, Widerspruch, Wildschaden.
Häufige Fragen zum Thema Rechtsanwalt Verkehrsrecht
• Kennzeichen des Fahrzeuges sowie Asnchrift des Fahrzeughalters und falls abweichend auch des Fahrersbr/> • Versicherung des Unfallverursachers (möglichst mit Vertragsnummer)
• Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Art der Unfallbeteiligung • Namen, Anschriften und Kontaktdaten von Unfallzeugen