Gestaltung von rechtssicherem Testament

Am besten mit Rechtsanwalt

Das Testament als letztwillige Verfügung ist heute leider zumeist etwas komplizierter als noch in früheren Zeiten. Allzu schnell kann man aus Unkenntnis über die komplizierte Materie rechtliche Pflichten und Voraussetzungen übersehen, die den eigentlichen letzten Willen konterkarieren können. Ein Testment soll möglichst genau bestimmen, was nach dem eigenen Ableben geschehen soll und welche Erben und Rechtsnachfolger zu bestimmen sind - da wäre es doch schade, wenn diese Festlegungen aufgrund formaler Fehler nicht zum Tragen kämen.

Rechtsanwalt Testament München

Rechtsberatung zum Testament und zu verwandten Themen des Erbrechts

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Übertragungsverträgen (z.B. Schenkungen zu Lebzeiten)
  • Beratung zu Themen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente oder Schuldübernahme
  • Detailfragen zu Testamenten - Alleinerbe, Erbschaft ausschlagen, gesetzliche Erbfolge, internationales Erbrecht
  • Unternehmenstestament und Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensgründungen mit Bezug zum persönlichen Testament

Uns können Sie beim Thema Testament vertrauen

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Wie muss ein Testament gestaltet sein?


Ein Testament muss entweder handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt sein. Es muss zudem mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Sonderformen sind zwar prinzipiell möglich, bergen aber auch ein gewisses Risiko. Je komplizierter die eigenen Lebensumstände, desto komplizierter auch das Testament. Wer sein Testament heutzutage rechtssicher gestalten möchte, vertraut lieber auf die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Planung und Gestaltung von Testamenten mit einem Rechtsanwalt


Eine Vermögensnachfolgeregelung per Testament dient heute in der Praxis vor allem 3 Punkten:

  • die Nachkommen finanziell absichern und dabei Streit vermeiden
  • die genaue Vermögensaufteilung festzulegen
  • steuerliche Aspekte des Erbrechts frühzeitig zu planen

Bei der Fülle an hier betroffenen Rechtsgebieten ist es für den Laien heute fast ausgeschlossen selbst einen Überblick zu bekommen. Ein Rechtsanwalt hat bei der Testamenetserstellung immer eine übergreifend optimale Lösung im Blick, die den Willen des Mandanten am besten ausdrückt. Auch kann ein Rechtsanwalt eingehend beraten, welche über das Testament hinausgehenden Vorbereitungen noch zu empfehlen sind. Bereits vorliegende Vollmachten und Patientenverfügungen können dem Hinterbliebenen im Falle des Ablebens viel Stress und Zeit ersparen. Ebenso kann ein bereits involvierter Anwalt schnell und einfach den Nachkommen mit weitergehender Rechtsberatung zur Seite stehen.

Testament für Inhaber von Firmen und Unternehmen


Noch komplizierter wird die Angelegenheit, wenn es darum geht ganze Unternehmen und Firmen bestmöglich an die Nachkommen zu vererben und dabei nicht nur die eigenen Erben im Sinn zu haben, sondern natürlich auch die daran hängenden Arbeitsplätze. Als Rechtsanwalt und Betriebswirt helfe ich Ihnen hier gerne weiter.

Kosten für die Testamentserstellung durch Rechtsanwalt in München


Die konkreten Kosten für die Testamentserstellung durch einen Anwalt sind nicht konkret festgelegt. Für die notwendige Rechtsberatung und die eigentliche Erstellung wird in der Regel eine Honorarvereinbarung getroffen. Diese kann entweder pauschal oder nach zeitlichem Aufwand erfolgen. Grundsätzlich richtet sich der Aufwand nach der Komplexität der jeweiligen Erbverhältnisse oder auch nach der Höhe des Nachlasses.

Soll eine notarielle Beglaubigung des Testamente erfolgen so kommen noch die entsprechenden Notargebühren hinzu. Diese sind nach Nachlasshöhe gestaffelt.

Ein beim Rechtsanwalt erstelltes Testament wird auch nicht automatisch beim Amtsgericht hinterlegt und im Testamentsregister eingetragen. Hierfür fallen wiederum Gebühren an (aktuell ca. 75€ und 18€). Soll ein bereits öffentlich verwahrtes Testament wieder geändert werden, so fallen erneut Gebühren an und auch die Honorarvereinbarung mit dem bearbeitenden Rechtsanwalt wird neu getroffen.

Häufige Fragen zum Thema Testament


Beim eigenhändig verfassten Testament ist die handschriftliche Verfassung durch den Erblasser zwingende Voraussetzung. Es muss unbedingt Ort und Datum der Erstellung enthalten, sowie eigenhändig unterschrieben sein. Es wird empfohlen, dass bei mehrseitigen Testamenten jede Seite gesondert unterschrieben wird. Nachträgliche Änderungen sind gesondert mit Ort und Datum der Änderung kenntlich zu machen.

Ein privates Testament ist gültig sofern es die oben genannten Bedingungen erfüllt (handschriftlich erstellt, unterschrieben und mit Ort und Daum versehen).

Sie können Ihr privates Testament ohne Kosten selbst erstellen und verwahren, ABER Sie gehen damit einerseits rechtliche Risiken ein was den Inhalt angeht und riskieren außerdem, dass das Testament eventuell nicht gefunden wird. Gerade bei höheren Erbmassen, bei komplizierten Verwandschaftsgraden und insbesondere bei der Vererbung von schwer aufteilbaren Werten wie Immobilien und Unternehmen sollte daher eine Rechtsberatung nicht fehlen und das Testament öffentlich hinterlegt werden.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Testament

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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