Erfolgreiche Kündigungsschutzklagen

Kanzlei Schreiber München

Mit einer Kündigungsschutzklage reagiert ein betroffener Arbeitnehmer auf eine aus seiner Sicht rechtsunwirksame oder sozial ungerechtfertigte Kündigung. Die Kündigungsschutzklage soll feststellen, dass ein bisheriges Arbeitsverhältnis deswegen weiterhin besteht und nicht aufgehoben wurde. Dabei sind vor allem die engen Fristen zu beachten. Wurde die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht, so gilt sie als wirksam.

Konkrete Kündigungsgründe müssen vom Arbeitgeber benannt und auch entsprechend belegt werden. Vor dem Arbeitsgericht geht es in der Praxis daher vor allem um die Beurteilung dieser genannten Gründe. Eine Weiterbeschäftigung ist dabei auch in der Regel nicht das Ziel des Arbeitnehmers (das Verhältnis zum Arbeitgeber ist durch die Kündigung ja schon häufig zerrüttet), sondern die Aushandlung einer angemessenen Abfindung.

Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage München

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt in München bei einer Kündigungsschutzklage weiterhelfen?

Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfreundlich ausgerichtet. Kündigungsschutzklagen haben dementsprechend gute Erfolgsaussichten. Die Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt zielt in der Regel sowieso darauf ab, eine Einigung zwischen den Parteien ohne eine gerichtliche Entscheidung zu finden. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Arbeitnehmer bei ihren Kündigungsschutzklagen mit dem Ziel bestmöglicher Abfindungen oder einer angestrebten Weiterbeschäftigung. Arbeitgebern helfe ich bei der Abwehr und Risikominimierung von ungerechtfertigten Klagen gegen Kündigungen und unterstütze sie beratend in allen Fragen des Arbeitsrechts.


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Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?


Eine Kündigungsschutzklage ist in beiden Fällen sinnvoll - wenn man nach einer ausgesprochenen Kündigung seinen Arbeitsplatz weiter behalten möchte, aber auch, wenn man das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte. War es nicht möglich mit dem Arbeitgeber angemessene Abfindungszahlungen auszuhandeln, so ist auch hier die Kündigungsschutzklage das richtige Mittel zum Ziel. Es sind aber auch andere Gründe denkbar, beispielsweise um ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten, welches einem der Arbeitgeber vorenthalten möchte.

Eine Kündigungsschutzklage tellt für den Arbeitgeber ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar, denn er muss damit rechnen, dass sich sehr häufig Gründe finden lassen, die eine Unwirksamkeit der Kündigung bedingen und damit das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Die Klage ist also somit schon eine mächtige Verbesserung der Verhandlungsposition für den Arbeitnehmer, wenn er es auf bessere Abfindungen abgesehen hat.

Eine ausgesprochene Kündigung kann außerdem nicht einseitig vom Arbeitgeber wieder zurückgenommen werden, wenn dieser sich hierdurch Vorteile erhofft. Der Arbeitnehmer muss mit der Rücknahme einverstanden sein.

Was wird bei einer Kündigungsschutzklage geprüft?


Das Arbeitsgericht muss sich mit unterschiedlichen Aspekten einer Kündigungsschutzklage befassen. Mögliche Mängel und Fehler müssen aber immer von der klagenden Partei vorgebracht werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklagen ist daher zu empfehlen.
Zunächst stehen natürlich formale Themen im Vordergrund, also dass die Kündigung den gültigen Anforderungen entspricht (Schriftform, Fristen, Verstoß gegen Betriebsvereinbarungen,...). Insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen wird sehr genau geprüft, ob entsprechend wichtige Gründe vorliegen oder nicht. Wird vom Gericht eine Unwirksamkeit festgestellt, so gilt das Arbeitsverhältnis als weiterhin bestehend. Auch Vergütungen müssen dann rückwirkend vom Arbeitgeber erbracht werden.

Kosten einer Kündigungsschutzklage


Wie so häufig ist der Streitwert entscheidend, welcher sich auf das Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers bezieht. Bei einem Vergleich zwischen den Parteien können Gerichtskosten vermieden werden. Für eine Erstattung der Anwaltskosten durch die Gegenseite existiert kein genereller Anspruch. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher sehr anzuraten. Es gibt aber auch entsprechende Möglichkeiten für Kostenbeihilfen.

Häufige Fragen zum Thema Kündigungsschutzklage


Es gilt eine Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Wurde bis dahin keine Klage eingereicht, so gilt die Kündigung als wirksam.

Es ist zu unterscheiden zwischen Anwalts- und Gerichtskosten, welche sich nach dem jeweiligen Streitwert richten. Wird beim Gütetermin eine Einigung erzielt, so entfallen die Gerichtskosten. Ein Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten durch die unterlegende Partei besteht hier hingegen nicht.

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