Das Arbeitszeugnis ist in der heutigen Zeit eines der wichtigsten Dokumente, wenn es darum geht sich um einen neuen, besseren Job
zu bewerben. Die erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen sowie die Einschätzungen von vorherigen Arbeitgebern im Arbeitszeugnis beeinflussen
stark die Entscheidung von Personalverantwortlichen in Firmen und Unternehmen.
Um so wichtiger ist es dass man sich die richtigen Fragen stellt: Ist die
rechtliche Form des Arbeitszeugnisses gewahrt? Ist der Inhalt korrekt und für mich vorteilhaft? Oder haben bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis
sogar negative Auswirkungen auf meine Bewertung als Arbeitnehmer? Eine sichere Antwort auf diese Fragen kann Ihnen ein versierter Rechtsanwalt geben. Ebenso
kann man sich mit anwaltlicher Beratung auch gezielt gegen vermeintlich falsche und unvorteilhafte Arbeitszeugnisse zur Wehr setzen.
Nehmen Sie das Arbeitszeugnis nicht auf die leichte Schulter. Es ist die Zusammenfassung Ihrer Arbeit und Ihrer Leistungsbereitschaft über
oftmals viele Jahre der Betriebszugehörigkeit und Sie haben ein Recht darauf, daß Ihre Leistungen in Ihrem Arbeitszeugnis korrekt und auch fair
erfasst und beurteilt werden. Vorauswahlen bei Neubewerbungen erfolgen heutzutage fast ausschließlich anhand des Lebenslaufes und der eingereichten Arbeitszeugnisse.
Da machen kleine Formulierungen und fehlende Ausdrücke schnell den Unterschied zwischen Einladung und Ablehnung.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Arbeitszeugnisse in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über die rechtlichte Korrektheit und die inhaltliche Qualität eines vorliegenden Arbeitszeugnisses geben und Ihnen konkrete Möglichkeiten zur Anfechtung eines für Sie ungünstigen Arbeitszeugnisses erläutern.
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Auch wenn es keinen offiziellen "Code" gibt, der sich in Arbeitszeugnissen wiederfindet, so kann man aber dennoch feststellen, dass bestimmte Ausdrücke und Ausdrucksweisen bestimmte Aussagen transportieren sollen. Zumeist handelt es sich hier um mehrdeutige Ausdrücke oder fehlende Ergänzungen. Ein "zur vollsten Zufriedenheit" unterscheidet sich somit qualitativ ganz klar von einem "zu unserer Zufriedenheit". Häufige Verwendung von Passivkonstruktionen können beim Leser mangelndes Initiativbewusstsein assoziieren. Vollständigkeit ist ebenso ein wichtiges Kriterium. Grundsätzlich lässt schon die Länge eines Arbeitszeugnisses Rückschlüsse auf den transportierten Inhalt zu. Je länger ein Arbeitszeugnis, um so mehr gibt es einfach über den Angestellten zu berichten. Ein "End-Zeugnis" darf sich zudem nur stark von eventuell vorhandenen Zwischenzeugnissen unterscheiden, wenn sich die Leistung des Arbeitnehmers auch wirklich nachweislich danach verschlechtert hat.
Bei hochqualifizierten Tätigkeiten ist es auch besonders wichtig, dass eine Vollständigkeit gegeben ist, also möglichst alle Tätigkeiten benannt und ausgeführt werden.
Natürlich bietet sich immer zuerst das Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber an. Nicht immer ist es ja so, dass ein vermeintlich schlechtes Arbeitszeugnis auch vorsätzlich so formuliert wurde. Fehlende Erfahrung kann gerade auch bei kleinen Unternehmen schnell dazu führen, dass das Zeugnis nicht optimal ausfällt. Ist der Arbeitgeber hier nicht gesprächsbereit, so bleibt in der Regel aber nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Spöttische und erniedrigende Formulierungen haben in einem Arbeitszeugnis natürlich gar nichts zu suchen. Die Sachlichkeit muss immer gewahrt bleiben. Gegen solche Zeugnisse kann immer rechtlich vorgegangen werden.
Gleiches gilt übrigens auch für den Fall, dass man trotz Einforderung gar kein Arbeitszeugnus erhalten hat. Dieses lässt sich vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Sollte man sein Arbeitszeugnis immer prüfen lassen? Eigentlich ja, aber es kommt natürlich auch ein wenig auf die gegebenen Umstände an. Das Arbeitszeugnis prüfen zu lassen wird natürlich um so wichtiger je höherwertiger die jeweilige Arbeitsstelle war und natürlich auch in welcher Gehaltsklasse man sich bewegt. Ein nicht optimales Arbeitszeugnis kann dann schnell sehr schmerzhafte Konsequenzen finanzieller Natur haben, wenn es beim nächsten Arbeitgeber vorgelegt wird. In niedrigeren und mittleren Gehaltsklassen, wo die Bewerberdichte in der Regel auch höher ist, führen schlechte Arbeitszeugnisse viel schneller zur Ablehnung durch den Bearbeitenden. Hier können schon kleine Formulierungen große Wirkung entfalten, auch wenn es einen oftmals beschworenen "Personaler-Code" natürlich nicht gibt, mit dem sich solche Entscheider verschlüsselt bestimmte Eigenschaften "übermitteln". Wer also darauf angewiesen ist möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden oder wer sich von einem Jobwechsel einen stetigen Aufstieg verspricht, sollte auf jeden Fall sein Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Grundsätzlich kann man sein Arbeitszeugnis auch selbst vorbereiten, also selbst schreiben, ein Muster verwenden oder einen versierten Anwalt damit beauftragen. Problematisch sind natürlich immer Vorlagen, da man nicht zwangsläufig alle verwendeten Ausdrücke selbst einschätzen kann und ein neuer Arbeitgeber solche Vorlagen natürlich auch leicht im Internet finden kann. Selbstgeschriebene Arbeitszeugnisse können natürlich schnell zur Übertreibung führen oder zu stark positiv ausgelegt sein. Lässt man es vom Anwalt vorbereiten, so kann man auf jeden Fall von einer Fehlerfreiheit und Vollständigkeit ausgehen.
Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis. In einem einfachen Arbeitszeugnis erfolgt eine unbewertete Auflistung der dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben. Solche Arbeitszeugnisse deuten in der Praxis häufig auf mangelhafte Leistungen hin und sollten daher sehr kritisch betrachtet werden. Bei einem ausführlichen, qualifizierten Arbeitszeugnis liegen die "Gefahren" hingegen im Detail. Bestimmte Wortwahl und Formulierungen können sich gut oder neutral anhören, aber negative Aussagen transportieren, die zukünftige Arbeitgeber entsprechend auslegen.
Eigentlich verbietet die Gewerbeordnung Aussagen, die andere Bedeutungen transportieren, als die in der äußerlichen Form des Zeugnistextes erkennbare. Aber natürlich sind in der Praxis unter Personen, die auschließlich mit Personalentscheidungen befasst sind, bestimmte Formulierungen bekannt, die auch negative Aussagen transportieren können, ohne dass dies dem unbedarften Leser bewusst wird. Eine Rechtsberatung liefert hier auf jeden Fall mehr Sicherheit.
Grundsätzlich immer, wenn man davon ausgehen muss, dass es die eigenen Leistungen nicht hinreichend ausdrückt. Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Entscheidungsträger für zukünftige Arbeitgeber. Je höher die eigene Qualifikation und die angestrebte Position, desto sicherer sollte man sein, dass die eigenen Arbeitszeugnisse auch korrekt formuliert sind.
Das wird in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Arbeitnehmerähnlichen selbstständigen Beschäftigungen (z.B. Vertreter) wird häufig der Zeugnisanspruch zugestanden. Ob es individuell einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gibt, muss zumeist gesondert geklärt werden.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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