Fachliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt zu Ihrem Arbeitszeugnis in München / Neuhausen
Das Arbeitszeugnis ist in der heutigen Zeit eines der wichtigsten Dokumente, wenn es darum geht sich um einen neuen, besseren Job
zu bewerben. Die erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen sowie die Einschätzungen von vorherigen Arbeitgebern im Arbeitszeugnis beeinflussen
stark die Entscheidung von Personalverantwortlichen in Firmen und Unternehmen.
Um so wichtiger ist es dass man sich die richtigen Fragen stellt: Ist die
rechtliche Form des Arbeitszeugnisses gewahrt? Ist der Inhalt korrekt und für mich vorteilhaft? Oder haben bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis
sogar negative Auswirkungen auf meine Bewertung als Arbeitnehmer? Eine sichere Antwort auf diese Fragen kann Ihnen ein versierter Rechtsanwalt geben. Ebenso
kann man sich mit anwaltlicher Beratung auch gezielt gegen vermeintlich falsche und unvorteilhafte Arbeitszeugnisse zur Wehr setzen.
Nehmen Sie das Arbeitszeugnis nicht auf die leichte Schulter. Es ist die Zusammenfassung Ihrer Arbeit und Ihrer Leistungsbereitschaft über
oftmals viele Jahre der Betriebszugehörigkeit und Sie haben ein Recht darauf, daß Ihre Leistungen in Ihrem Arbeitszeugnis korrekt und auch fair
erfasst und beurteilt werden. Vorauswahlen bei Neubewerbungen erfolgen heutzutage fast ausschließlich anhand des Lebenslaufes und der eingereichten Arbeitszeugnisse.
Da machen kleine Formulierungen und fehlende Ausdrücke schnell den Unterschied zwischen Einladung und Ablehnung.
Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt bei Ihrem Arbeitszeugnis helfen?
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Arbeitszeugnisse in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung
eine einführende Einschätzung über die rechtlichte Korrektheit und die inhaltliche Qualität eines vorliegenden Arbeitszeugnisses geben und Ihnen
konkrete Möglichkeiten zur Anfechtung eines für Sie ungünstigen Arbeitszeugnisses erläutern.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Schreiber in München ist Ihre kompetente Rechtsberatung zu Ihrem Arbeitszeugnis
Häufige Fragen zum Thema Arbeitszeugnis
Welche Arbeitszeugnisse gibt es?
Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis. In einem einfachen Arbeitszeugnis erfolgt
eine unbewertete
Auflistung der dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben. Solche Arbeitszeugnisse deuten in der Praxis häufig auf mangelhafte Leistungen hin und sollten
daher sehr kritisch betrachtet werden. Bei einem ausführlichen, qualifizierten Arbeitszeugnis liegen die "Gefahren" hingegen im Detail. Bestimmte Wortwahl und
Formulierungen können sich gut oder neutral anhören, aber negative Aussagen transportieren, die zukünftige Arbeitgeber entsprechend auslegen.
Gibt es "Geheimcodes" in Arbeitszeugnissen?
Eigentlich verbietet die Gewerbeordnung Aussagen, die andere Bedeutungen transportieren, als die in der äußerlichen Form des
Zeugnistextes erkennbare. Aber natürlich sind in der Praxis unter Personen, die auschließlich mit Personalentscheidungen befasst sind, bestimmte Formulierungen
bekannt, die auch negative Aussagen transportieren können, ohne dass dies dem unbedarften Leser bewusst wird. Eine Rechtsberatung liefert hier
auf jeden Fall mehr Sicherheit.
Wann lohnt es sich ein Arbeitszeugnis anzufechten?
Grundsätzlich immer, wenn man davon ausgehen muss, dass es die eigenen Leistungen nicht hinreichend ausdrückt. Das Arbeitszeugnis
ist ein wichtiger Entscheidungsträger für zukünftige Arbeitgeber. Je höher die eigene Qualifikation und die angestrebte Position, desto sicherer sollte
man sein, dass die eigenen Arbeitszeugnisse auch korrekt formuliert sind.
Hat man als Selbstständiger / Freiberufler Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Das wird in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Arbeitnehmerähnlichen selbstständigen Beschäftigungen (z.B. Vertreter) wird häufig der
Zeugnisanspruch zugestanden. Ob es individuell einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gibt, muss zumeist gesondert geklärt werden.