Ein Verkehrsunfall ist schnell pasiert - umso weitreichender können aber oftmals die Folgen sein. Große Sachschäden oder sogar
Personenschäden können große finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen. Der Verlust des Führerscheines kann für viele Selbständige
oder Freiberufler sogar eine Gefahr für die eigene berufliche Existenz darstellen. Bei einem Verkehrsunfall sollte man also nichts
riskieren und im Zweifel umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.
Neben der Schuldursache spielt beim Verkehrsunfall natürlich vor allem die schnelle Unfallregulierung und Kompensation die größte Rolle.
Außerhalb der Ballungszentren
ist man heute so stark auf das Auto angewiesen, dass man kaum ohne es auskommt. Wie komme ich nach einem Unfall also schnell zu meinem Recht?
Welche Ansprüche habe ich an die gegnerische Versicherung? Wie ist das mit dem Ersatzwagen rechtlich geregelt? Ich helfe Ihnen im Rahmen meiner Funktion
als Rechtsbeistand gerne weiter.
Gerade bei einem Verkehrsunfall heisst es oftmals schnell und entschlossen handeln. Die Ämter haben häufig kurze Einspruchsfristen, die beteiligten Versicherungen ganz selbstverständich ihre eigenen Interessen. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über den bei Ihnen vorliegenden Sachverhalt geben sowie eine ausführliche, weitere Vorgehensweise erläutern und über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten informieren. Ein Verkehrsunfall ist im ersten Moment immer ein großer Schock (ggfs. auch begleitende Umstände wie Verletzung, Todesfall, Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer,...) und natürlich scheut man zunächst vielleicht auch das Entstehen anwaltlicher Kosten - aber gerade im deutschen Verkehrsrecht gibt es viele Wege sich mit dem Unfallgegner auch außergerichtlich einigen zu können. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann frühzeitig Strategien entwickeln, die zum gewünschten Verfahrensverlauf führen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Vom kleinen Blechschaden bis hin zum schweren Personenschaden - ein Unfall im Straßenverkehr kann unterschiedlichste Ausprägungen haben. Ebenso unterschiedlich und auch individuell sind die weiteren Folgen. Während der eine ohne Probleme auf sein Fahrzeug während einer Reparatur verzichten kann, so ist es für den anderen eventuell existenziell wichtig. Dem einen ist nur die schnelle Reperatur wichtig, dem anderen kommt es darauf an, dass alles möglichst original und qualitativ hochwertig ersetzt wird. Und so weiter. Diese vielen individuellen Auswirkungen und Ansprüche zu berücksichtigen und bei Bedarf durchzusetzen, das ist unser Ziel.
Viele Geschädigte melden den Schaden zunächst selbst bei der Versicherung des Unfallgegners. Was unkompliziert erscheint, führt jedoch häufig dazu, dass berechtigte Forderungen gar nicht oder nur teilweise geltend gemacht werden.
Als Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich sämtliche Schadenspositionen und übernehme die komplette Kommunikation mit Versicherungen, Gutachtern und – falls erforderlich – Gerichten. Zu meinen typischen Leistungen gehören:
Gerade bei komplexeren Verkehrsunfällen zeigt sich häufig, dass anwaltlich vertretene Geschädigte ihre Ansprüche vollständiger durchsetzen können als Personen, die den Schaden eigenständig regulieren.
Viele Unfallgeschädigte unterschätzen den Umfang ihrer Ansprüche erheblich.
Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Positionen geltend gemacht werden:
Hierzu zählen sämtliche erforderlichen Kosten der fachgerechten Instandsetzung.
Bei einem Totalschaden kommt statt der Reparatur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert in Betracht.
Auch nach einer vollständigen Reparatur kann das Fahrzeug dauerhaft an Marktwert verlieren.
Ein unabhängiges Gutachten ist häufig erforderlich und gehört regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden.
Kann das Fahrzeug nicht genutzt werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mietwagen.
Wer keinen Mietwagen nutzt, kann stattdessen Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Auch Bergungs- und Abschleppkosten gehören regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden.
Bei Verletzungen können Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen.
Kann infolge des Unfalls nicht gearbeitet werden, kommen weitere Ersatzansprüche hinzu.
Wer den eigenen Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr führen kann, hat möglicherweise Anspruch auf Ersatz.
Ein Verkehrsunfall bringt häufig nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern auch rechtliche Fragen mit sich. Wer seine Ansprüche vollständig durchsetzen möchte, sollte frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Von der Klärung der Haftung über die Kommunikation mit der Versicherung bis hin zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld kann anwaltliche Unterstützung dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und berechtigte Ansprüche konsequent zu verfolgen. Insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Unfall ist anders - jeder Unfall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Verkehrsunfällen und der Unfallregulierung.
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