Privatrecht ist die eigentlich korrekte deutsche Bezeichnung für das heute viel öfter verwendete Wort Zivilrecht. Im Privatrecht
werden alle Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich - nicht zwingenderweise wirtschaftlich - gleichgestellten Rechtspersonen zusammengefasst. In unserer
modernen, westlichen Welt, wird es kaum jemand schaffen im Laufe seines Lebens nicht mit dem Privatrecht in Berührung zu kommen - zu stark
prägt es unser modernes Leben.
Zu den allgemeinen Teilen des Privatrechts zählen das Schuldrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sachenrecht. In der Praxis geht es dann hier
zumeist um Fälle wie die Geltendmachung von Forderungen, Verträge, Gewährleistung bei Mängeln, vertragliche Haftungen, Schadenersatz,
Verkehrsrecht, aber auch das Verbraucherschutzrecht.
In die Bereiche des sogenannten Sonderprivatrechts fallen zudem noch das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und einige weitere kleine Rechtsgebiete. Während
das Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute nicht so viele Personen betrifft, kommt aber fast jeder im Laufe seines Lebens mit dem Arbeitsrecht in
Berührung. Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und Elternzeit sind nur einige der für viele sichtbaren Auswirkungen des Privatrechts in diesem Bereich.
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Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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