In einem Abwicklungsvertrag finden sich die Regelungen, die auch in einem
Aufhebungsvertrag (oder: Auflösungsvertrag) stehen würden. Hier wird also zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fixiert welche Höhe besipielsweise die Abfindung
haben wird, welche Formulierungen im Arbeitszeugnis verwendet werden sollen und alle weiteren ausgehandelten Vereinbarungen. Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag
löst ein Abwicklungsvertrag allerdings nicht selbst das Arbeitsverhältnis auf, sondern dieses wird oder wurde bereits an anderer Stelle
aufgelöst - zum Beispiel durch eine schon ausgesprochene Kündigung.
Für den Arbeitnehmer ist immer große Vorsicht geboten, wenn man mit dem Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag aushandelt. Generell sollte
dies nicht ohne die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen, denn die Gefahr durch rechtliche Fallstricke Nachteile
oder geringere Abfindungen aus dem Abwicklungsvertrag zu erhalten ist relativ groß. Insbesondere kann ein Rechtsanwalt auch gezielt beraten und darüber aufklären
inwieweit sich aus dem Abwicklungsvertrag sozialrechtliche Konsequenzen ergeben - etwa Sperrfristen beim Arbeitslosengeld.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kündigung und Abwicklungsverträge in München/Neuhausen kann ich Ihnen in einer Erstberatung eine einführende Einschätzung über die Möglichkeiten und die Vorteile eines Abwicklungsvertrages in Ihrem konkreten Kontext aufzeigen. Besteht bereits eine grundlegende Einigung mit dem Arbeitgeber, so helfe ich Ihnen Ihre Forderungen auch rechtssicher zu fixieren. Stecken Sie dagegen noch mitten in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, so kann ich Ihnen in den kommenden Gesprächen fachmännisch zur Seite stehen, um für Sie die beste Abfindung zu erzielen.
Natürlich vertrete ich auch Arbeitgeber bei der Erstellung und Formulierung von standardisierten Abwicklungsverträgen und Aufhebungsverträgen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Im Gegensatz zu einer normalen Kündigung hat man bei einem Abwicklungsvertrag bessere Möglichkeiten die eigenen Wünsche und Forderungen als Arbeitnehmer zu formulieren. Zudem sind diese dann auch rechtlich abgesichert und fixiert. Ein Abwicklungsvertrag kommt meistens dann zustande, wenn zwischen den beiden Parteien bereits eine grundlegende Einigung über Abfindungen oder sonstige Kompensationen getroffen wurde und auch die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits beschlossen wurde. Die bestmögliche Abfindung auszuhandeln und diese im Abwicklungsvertrag optimal formuliert zu fixieren ist Aufgabe eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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