Rechtsberatung und Vertretung durch Rechtsanwalt
Bei Abmahnung im Urheberrecht in München / Neuhausen
Der Schutz des Urheberrechtes ist in unserer immer mehr digitalisierten Welt von essentieller Bedeutung für Künstler, Schriftsteller aber auch
Designer und Software-Entwickler. Ohne ein starkes Urheberrecht wäre ein wirtschaftliches Handeln für die Hersteller von "immateriellen" Waren
kaum mehr möglich. Dennoch haben viele Verbraucher heutzutage nur ein sehr schwach ausgeprägtes Gefühl dafür, was sie eigentlich mit immateriellen
Waren wie Digitalbildern, MP3-Songs, Filmen oder mit Software machen dürfen und was nicht - die Urheber und Rechteinhaber wehren sich aber inzwischen
immer stärker mit der Abmahnung von Rechteverletzungen durch beauftragte Rechtsanwälte und Kanzleien. Ob man nun absichtlich einen Film im Internet
herunterlädt oder unwissentlich ein fremdes Foto oder einen fremden Text auf der eigenen Internetseite verwendet - eine Abmahnung hat man
heute schneller im Briefkasten als man es für möglich halten würde.
Abmahnungen sollte man heute keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen - egal ob man sie selbst für berechtigt oder unberechtigt hält. Eine offizielle
Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sollte immer durch einen eigenen Rechtsbeistand geprüft werden und dementsprechend gehandelt werden.
Was kann ich als Rechtsanwalt bei einer Abmahnung für Sie tun?
Gerade in Deutschland hat sich leider aber auch eine richtige Abmahnindustrie entwickelt, so dass es für den juristischen Laien kaum mehr möglich ist die Berechtigung einer erhaltenen Abmahnung sicher einschätzen zu können. In einer ausführlichen Erstberatung kann ich Ihnen eine einführende Einschätzung über den bei Ihnen vorliegenden Sachverhalt geben und eine ausführliche, weitere Vorgehensweise erläutern. Ebenso werden Sie von mir über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten aufgeklärt. Eine Abmahnung ist zumeist mit einer hohen Kostennote verbunden und dementsprechend zunächst auch immer ein großer Schock. Mit einer entsprechenden Rechtsberatung und einer geeigneten Strategie kann man aber auch hier häufig größeren Schaden abwenden.
Uns können Sie beim Thema Abmahnung vertrauen
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Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Abmahnung erhalten – was tun?
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst Ruhe bewahren und das Schreiben sorgfältig prüfen lassen. Eine Abmahnung enthält in der Regel den Vorwurf einer konkreten Rechtsverletzung und fordert den Betroffenen dazu auf, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Häufig werden zusätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten oder weitere Zahlungsansprüche verlangt.
Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, lässt sich jedoch nicht allein anhand des Schreibens beurteilen. Entscheidend sind die konkreten Umstände des jeweiligen Falles. Ein Rechtsanwalt für Abmahnungen in München kann prüfen, ob der Vorwurf rechtlich begründet ist, ob die geforderte Unterlassung tatsächlich geschuldet wird und ob die geltend gemachten Kosten der Höhe nach berechtigt sind.
Abmahnung nicht ignorieren
Eine Abmahnung sollte keinesfalls einfach beiseitegelegt werden. Insbesondere die darin gesetzten Fristen können für das weitere Vorgehen von Bedeutung sein. Wer eine Abmahnung ignoriert, kann unter Umständen riskieren, dass der Abmahnende seine Ansprüche anschließend gerichtlich durchsetzt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Forderung aus einer Abmahnung ungeprüft erfüllt werden sollte. Ebenso wenig ist es regelmäßig sinnvoll, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung zu unterschreiben. Mit einer solchen Erklärung können langfristige Verpflichtungen verbunden sein.
Welche Arten von Abmahnungen gibt es?
Abmahnungen können in unterschiedlichen Rechtsgebieten vorkommen. Besonders häufig geht es um Rechtsverletzungen im Internet und im geschäftlichen Verkehr. Für Betroffene ist deshalb zunächst wichtig zu klären, auf welche rechtliche Grundlage sich die Abmahnung überhaupt stützt.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann beispielsweise die unerlaubte Verwendung von Fotos, Grafiken, Texten, Musik, Videos oder anderen geschützten Inhalten betreffen. Auch die unerlaubte Nutzung von Software oder die öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke kann Gegenstand einer Abmahnung sein.
Das Urheberrecht sieht bei einer rechtswidrigen Verletzung unter anderem Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Schadensersatzansprüche bestehen.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Auch die Verletzung einer Marke kann zu einer Abmahnung führen. Dies betrifft beispielsweise die unberechtigte Verwendung geschützter Marken oder ähnlicher Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr. Je nach Fall können Unterlassungs-, Schadensersatz- und weitere Ansprüche im Raum stehen.
§ 14 MarkenG schützt den Inhaber einer Marke vor bestimmten unbefugten Benutzungen identischer oder ähnlicher Zeichen. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, hängt unter anderem von den verwendeten Zeichen, den betroffenen Waren oder Dienstleistungen und den konkreten Umständen der Nutzung ab.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Unternehmen und Selbstständige können eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten. Typische Streitpunkte können beispielsweise bestimmte Werbeaussagen, Informationspflichten, Preisangaben oder andere rechtlich relevante Angaben im geschäftlichen Verkehr sein.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht für bestimmte Unterlassungsansprüche eine Abmahnung vor einem gerichtlichen Verfahren vor. Die Abmahnung soll dem Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Streit ohne gerichtliches Verfahren durch eine geeignete Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
Abmahnung wegen Datenschutzverstoß
Auch datenschutzrechtliche Sachverhalte können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Abmahnungen führen. Gerade Betreiber von Webseiten und Online-Shops sollten deshalb darauf achten, dass ihre Internetangebote die jeweils geltenden Informations- und Datenschutzanforderungen erfüllen.
Ob ein konkreter Datenschutzverstoß tatsächlich einen bestimmten Anspruch begründet und welche Rechtsfolgen daraus entstehen, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden. Eine pauschale Bewertung von Datenschutz-Abmahnungen ist daher nicht sinnvoll.
Abmahnung vom Rechtsanwalt prüfen lassen in München
Wenn Sie eine Abmahnung in München erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit möglichst frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Abmahnung eine kurze Frist enthält oder neben einer Unterlassungserklärung erhebliche Zahlungsforderungen geltend gemacht werden.
Die Kanzlei Schreiber in München / Neuhausen berät und vertritt Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Abmahnungen. Im Rahmen einer Erstberatung kann der konkrete Sachverhalt besprochen und das weitere Vorgehen erläutert werden. Dabei können auch mögliche Risiken und die zu erwartenden Kosten thematisiert werden.
Abmahnung erhalten? Schnell und individuell beraten lassen
Ob eine Abmahnung wegen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder eines anderen Rechtsverstoßes ausgesprochen wurde: Eine pauschale Reaktion ist meist nicht sinnvoll. Entscheidend ist eine individuelle Prüfung des konkreten Schreibens und des zugrunde liegenden Sachverhalts.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und unsicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Abmahnungen in München wenden. Die Kanzlei Schreiber bietet eine persönliche Erstberatung in München / Neuhausen sowie Beratung per Telefon und Videoanruf an.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit die rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen besprochen werden können.