Rechtsanwaltsvergütungsgesetze (RVG)
Die anwaltlichen Kosten richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Für die außergerichtliche Beratung, insbesondere im Rahmen von Dauermandaten, ist eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich.
Welche Kosten im Einzelnen für Ihr Anliegen zu erwarten sind, lässt sich im Rahmen eines ersten Kontaktgesprächs und einer ausführlichen Erstberatung klären. Machen Sie einfach einen Termin bei uns.