Kosten für Rechtsberatung

Rechtsanwalts-vergütungsgesetze (RVG)

Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, fallen verschiedene Arten von Kosten an. Diese werden zum großen Teil gesetzlich geregelt, aber manchmal auch durch Vereinbarungen individuell festgelegt. In München gelten dieselben Gesetze wie im Rest Deutschlands – z. B. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) –, doch bestimmte Honorare bzw. Stundensätze oder Pauschalen können in einer Großstadt höher sein als durchschnittlich.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, wie Rechtsanwälte ihre Gebühren berechnen müssen. Die wichtigsten Parameter sind der Streit- oder Gegenstandswert (z. B. bei einem Vertrag, Schadensersatz, Scheidung etc.), der Umfang und der Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit.

Es gibt bestimmte Höchstbeträge bzw. Rahmen, besonders bei der Erstberatung (§ 34 RVG). Beispielsweise dürfen Verbraucher für ein erstes Beratungsgespräch – wenn keine besondere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde – maximal € 190 netto zzgl. USt verlangen.

Ab dem 01. Juni 2025 gelten durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) erhöhte gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Die Wertgebühren steigen um etwa 6 %, Festgebühren um etwa 9%.

Welche Kostenarten gibt es?


Erstberatung

  • Maximal bis zu 190 € netto zzgl. Umsatzsteuer, wenn Verbraucher und keine besondere Vereinbarung.
  • Erstgespräche können - je nach Kanzlei - auch günstiger oder pauschal angeboten werden.

Außergerichtliche Tätigkeit

  • Dazu gehören Vertragsprüfungen, Verhandlungen, Schreiben an die Gegenseite etc.
  • Die Gebühren danach hängen vom Gegenstandswert ab und davon, wie umfangreich die Tätigkeit ist (z. B. wie viele Schreiben, wie komplex die Rechtslage). Je nach Aufwand kann eine Geschäftsgebühr, eine Einigungsgebühr etc. anfallen.

Gerichtliche Verfahren

  • Gerichtskosten plus Anwaltsgebühren nach RVG.
  • Die Anwaltsgebühren basieren auf dem Streitwert und auf dem RVG-Gebührenverzeichnis (z. B. Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Beweisgebühr usw.).

Sonderkosten / Auslagen

  • Reisekosten des Anwalts, Kopien, Porto, Telefon, ggf. Dolmetscher oder Sachverständige.
  • Umsatzsteuer (derzeit meist 19 %) auf die Honorare und auf viele Auslagen.

Honorare nach Vereinbarung

  • Wenn der gesetzliche Rahmen nicht ausreicht oder besondere Leistungen erbracht werden, kann ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung vereinbart werden.
  • Solche Vereinbarungen werden in der Regel schriftlich festgehalten, damit später keine Unklarheiten entstehen.

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