Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, fallen verschiedene Arten von Kosten an. Diese werden zum großen Teil
gesetzlich geregelt, aber manchmal auch durch Vereinbarungen individuell festgelegt. In München gelten dieselben
Gesetze wie im Rest Deutschlands – z. B. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) –, doch bestimmte Honorare bzw.
Stundensätze oder Pauschalen können in einer Großstadt höher sein als durchschnittlich.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, wie Rechtsanwälte ihre Gebühren berechnen müssen. Die wichtigsten
Parameter sind der Streit- oder Gegenstandswert (z. B. bei einem Vertrag, Schadensersatz, Scheidung etc.), der Umfang
und der Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit.
Es gibt bestimmte Höchstbeträge bzw. Rahmen, besonders bei der Erstberatung (§ 34 RVG). Beispielsweise dürfen Verbraucher
für ein erstes Beratungsgespräch – wenn keine besondere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde – maximal € 190 netto
zzgl. USt verlangen.
Ab dem 01. Juni 2025 gelten durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) erhöhte
gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Die Wertgebühren steigen um etwa 6 %, Festgebühren um etwa 9%.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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