Sie suchen einen versierten Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in München? Unser Tätigkeitsspektrum beinhaltet insbesondere
auch das Gesellschaftsrecht und das Stiftungsrecht. Wir begleiten Gesellschaften und Stiftungen während der
Gründungsphase und auch später bei der alltäglichen Arbeit. Unsere Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht umfasst
diverse Schwerpunkte für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine sowie Mischformen von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Wir helfen bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und beraten fachlich versiert zu allen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung.
Eine erfolgreiche Gründungsphase in Begleitung eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht legt somit häufig den Grundstein
für eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Kanzlei Schreiber München begleitet Sie kompetent und fachmännisch in allen Belangen des Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Gerade in der Gründungsphase von Unternehmen und Gesellschaften muss oftmals jeder Euro zweimal umgedreht werden. So kommt es nicht selten vor, dass
man dann an der Erstellung und Formulierung von Satzungen und Verträgen spart. Man benutzt fertige Vorlagen aus dem Internet oder vertraut alleine dem Notar,
dass dieser schon alle auf einen zutreffenden Eventualitäten berücksichtigen wird. Wir empfehlen dagegen dringend von Anfang an die Einbindung eines
erfahrenen Anwaltes für Gesellschaftsrecht, der Ihre Firma auf sichere Beine stellt und von Beginn an Klarheit zwischen Gesellschaftern und
Partnern schafft. Die Euphorie der Gründungszeit kann schnell vorübergehen und ohne klare, rechtliche Regelungen ist der Streitfall häufig schon
vorprogrammiert.
Wir erstellen für Sie im Rahmen des Gesellschaftsrechts sichere und individuell angepasste Verträge. Wir beraten Sie eingehend zu Vor- und Nachteilen von
bestimmten Unternehmensformen und begleiten Sie durch die schwierigen ersten Jahre in allen rechtlichen Fragen.
Erst Recht Bedarf nach einer geeigneten Beratung haben selbstverständlich große und bereits erfolgreiche Unternehmen. Denn nichts gefährdet den unternehmerischen Erfolg so schnell wie rechtliche Probleme. Insbesondere im Aktienrecht, dem GmbH-Recht sowie bei allen einhergehenden Kapitalmaßnahmen begleiten wir unsere Mandanten im Gesellschaftsrecht.
Die Unternehmensgründung ist sicherlich der spannendste und auch wichtigste Aspekt im Gesellschaftsrecht. Im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen Gründungsbetreuung beginnt zunächst immer alles mit einer ausführlichen Beratung. Ausgehend vom Unternehmenszweck und dem vorhandenen Business Plan sucht man nach der am besten geeigneten Rechtsform für die neue Unternehmung. Der darauf gründende Gesellschaftsvertrag wird bestmöglich auf die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt. Anschließend begleitet Sie der Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht bei den notwendigen Eintragungen im Handelsregister und Notarsterminen. Mit der Steuer- und Gewerbeanmeldung enden dann zumeist die offiziell erforderlichen Maßnahmen und in einer ausführlichen Abschlußberatung werden zusammen mit dem Rechtsanwalt die kommenden sinnvollen Schritte besprochen - etwa die Gestaltung von AGBs, Arbeitsverträgen, Kaufverträgen und sonstgen für das unternehmerisch Handeln notwendigen Dokumente.
Eine erfolgreiche Gründungsphase in Begleitung eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht legt somit auch häufig den Grundstein für eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In Deutschland können die folgenden Rechtsformen für Gesellschaften gewählt werden: Einzelunternehmen:
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), e.K. (eingetragener Kaufmann), OHG (Offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft),
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), AG (Aktiengesellschaft),
GmbH & Co. KG.
Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Für bestimmte Zeitpunkte kann eine bestimmte Rechtsform Vorteile mit sich bringen - aber auch Nachteile haben. Es muss jeweils abgewogen werden, welche Konsequenzen die Rechtsform für Themen wie Steuern, Abgaben, Haftung oder Kreditwürdigkeit hat. Ein Rechtsanwalt kann sie hier entsprechend beraten.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die einzelnen Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern. Die Notargebühren für einen Gesellschaftsvertrag richten sich nach der Höhe des Stammkapitals.
Eine GmbH setzt ein Stammkapital von 25.000€ voraus. Hinzu kommen Kosten für Notar (Gesellschaftsvertrag, Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals,...in der Regel gut 1.000€) und die Eintragung ins Handelsregister (150€).
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Gesellschaftsrecht.
+49 (89) / 139 284 10