Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich
zu beenden – ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen und ohne Kündigungsschutzklage. Doch Vorsicht:
Ein Aufhebungsvertrag bringt rechtliche Fallstricke mit sich. Wer in München einen Aufhebungsvertrag
abschließen möchte, sollte daher unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Als Arbeitnehmer ist immer große Vorsicht geboten, wenn man sich auf einen Aufhebungsvertrag oder
Abwicklungsvertrag einlässt. Generell sollte
dies nicht ohne die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen, denn die Gefahr durch rechtliche Fallstricke
persönliche Nachteile oder geringere Abfindungen aus dem Aufhebungsvertrag zu erhalten ist groß. Dies liegt zum einen
daran, daß der Arbeitgeber in der Regel immer einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite hat, aber auch daran, dass die
späteren Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsvertrag sehr limitiert sind.
Wichtig für den Arbeitnehmer ist dabei zu wissen, daß es hier kein vorgegebenes Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht gibt.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Aufhebungsverträge in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über die Möglichkeit und die Chancen eines Aufhebungsvertrages in Ihrem konkreten Fall aufzeigen. Besteht bereits eine grundlegende Einigung mit dem Arbeitgeber, so helfe ich Ihnen Ihre Forderungen auch rechtssicher schriftlich zu fixieren. Stecken Sie noch in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, so kann ich Ihnen in den kommenden Gesprächen fachmännisch zur Seite stehen, um für Sie die beste Abfindung zu erzielen.
Natürlich vertrete ich auch Arbeitgeber bei der Erstellung und Formulierung von standardisierten Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Im Gegensatz zu einer normalen Kündigung hat man bei einem Aufhebungsvertrag bessere Möglichkeiten die eigenen Wünsche und Forderungen als scheidender Arbeitnehmer zu formulieren. Zudem sind diese dann auch rechtlich abgesichert und fixiert. Er kommt meistens dann zustande, wenn zwischen den beiden Parteien bereits eine grundlegende Einigung über Abfindungen oder sonstige Kompensationen getroffen wurde und somit eine Kündigung nicht notwendig ist. Die bestmögliche Abfindung auszuhandeln und diese im Aufhebungsvertrag optimal formuliert zu fixieren ist Aufgabe eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht.
Ein rechtssicherer Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
✅ Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
✅ Regelung zur Abfindung (optional)
✅ Formulierung zum qualifizierten Arbeitszeugnis
✅ Freistellung von der Arbeit (mit/ohne Anrechnung von Resturlaub)
✅ Regelungen zu Dienstwagen, Laptop, Firmenhandy
✅ Umgang mit offenen Forderungen und Boni
✅ Hinweise auf gesetzliche Meldepflichten (z. B. Arbeitsagentur)
Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in München kennt die regionalen Arbeitsgerichte, die gängigen Branchenstandards und kann für Sie maßgeschneiderte Lösungen verhandeln. Er schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und rechtlichen Risiken.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz beim Aufhebungsvertrag.
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