Sichere Abfindungsverhandlungen mit Aufhebungsvertrag

Mit fachlicher Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt

Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen und ohne Kündigungsschutzklage. Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag bringt rechtliche Fallstricke mit sich. Wer in München einen Aufhebungsvertrag abschließen möchte, sollte daher unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Als Arbeitnehmer ist immer große Vorsicht geboten, wenn man sich auf einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag einlässt. Generell sollte dies nicht ohne die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen, denn die Gefahr durch rechtliche Fallstricke persönliche Nachteile oder geringere Abfindungen aus dem Aufhebungsvertrag zu erhalten ist groß. Dies liegt zum einen daran, daß der Arbeitgeber in der Regel immer einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite hat, aber auch daran, dass die späteren Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsvertrag sehr limitiert sind. Wichtig für den Arbeitnehmer ist dabei zu wissen, daß es hier kein vorgegebenes Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht gibt.

Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag München

Was kann ich als Rechtsanwalt für Sie tun, um Ihren Aufhebungsvertrag auszuhandeln?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Aufhebungsverträge in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über die Möglichkeit und die Chancen eines Aufhebungsvertrages in Ihrem konkreten Fall aufzeigen. Besteht bereits eine grundlegende Einigung mit dem Arbeitgeber, so helfe ich Ihnen Ihre Forderungen auch rechtssicher schriftlich zu fixieren. Stecken Sie noch in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, so kann ich Ihnen in den kommenden Gesprächen fachmännisch zur Seite stehen, um für Sie die beste Abfindung zu erzielen.

Natürlich vertrete ich auch Arbeitgeber bei der Erstellung und Formulierung von standardisierten Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.


Uns können Sie beim Thema Aufhebungsvertrag vertrauen

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Was beinhaltet ein Aufhebungsvertrag


Im Gegensatz zu einer normalen Kündigung hat man bei einem Aufhebungsvertrag bessere Möglichkeiten die eigenen Wünsche und Forderungen als scheidender Arbeitnehmer zu formulieren. Zudem sind diese dann auch rechtlich abgesichert und fixiert. Er kommt meistens dann zustande, wenn zwischen den beiden Parteien bereits eine grundlegende Einigung über Abfindungen oder sonstige Kompensationen getroffen wurde und somit eine Kündigung nicht notwendig ist. Die bestmögliche Abfindung auszuhandeln und diese im Aufhebungsvertrag optimal formuliert zu fixieren ist Aufgabe eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht.


Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen? - Checkliste

Ein rechtssicherer Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

✅ Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
✅ Regelung zur Abfindung (optional)
✅ Formulierung zum qualifizierten Arbeitszeugnis
✅ Freistellung von der Arbeit (mit/ohne Anrechnung von Resturlaub)
✅ Regelungen zu Dienstwagen, Laptop, Firmenhandy
✅ Umgang mit offenen Forderungen und Boni
✅ Hinweise auf gesetzliche Meldepflichten (z. B. Arbeitsagentur)

Vorteile eines Aufhebungsvertrags:

  • Schnelle und flexible Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Möglichkeit einer Abfindung
  • Vermeidung eines Kündigungsschutzverfahrens
  • Diskrete Trennung ohne öffentliche Kündigung

Mögliche Nachteile:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I)
  • Verlust des Kündigungsschutzes
  • Unfaire Klauseln (z.B. Wettbewerbsverbote, Rückzahlung von Boni etc.)

Wie der Anwalt beim Aufhebungsvertrag konkret hilft


Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in München kennt die regionalen Arbeitsgerichte, die gängigen Branchenstandards und kann für Sie maßgeschneiderte Lösungen verhandeln. Er schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und rechtlichen Risiken.

  • Prüfung des Aufhebungsvertrags auf rechtliche Fallstricke
  • Verhandlung einer höheren Abfindung
  • Sicherstellung einer korrekten Zeugnisformulierung
  • Beratung zur Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitsamt
  • Überprüfung von Geheimhaltungs-, Wettbewerbs- und Rückzahlungsklauseln

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Aufhebungsvertrag

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz beim Aufhebungsvertrag.

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