Fachliche Rechtsberatung im Handelsrecht durch Anwalt in München
Handelsrecht kompakt
- Das Handelsrecht umfasst vereinfacht gesagt Sonderrechte für Kaufleute.
- Der Umfang des Handelsrechts und seine häufige Erweiterung, macht es zu einem sehr spannenden Rechtsgebiet.
- Im Fokus stehen natürlich die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, Gestaltung von kaufmännisch sinnvollen Dokumenten und Verträgen, aber eben auch wettbewerbsrechtliche Aspekte.
Wir beraten und vertreten insbesondere mittelständische Unternehmer, aber auch Einzelunternehmer in allen Bereichen des Handelsrechts.
Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht des Kaufmannes. Im Wesentlichen betreffen die Vorschriften des Handelsrechts die Rechtsbeziehungen des Kaufmannes zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Aufgabenbereiche im Handelsrecht
- Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B. Kaufpreis oder Werklohnansprüche, Gewährleistung, Beweissicherung)
- Erstellen von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s)
- Fortlaufende Überprüfung und Aktualisierung der AGB`s entsprechend den Erfordernissen der Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Recht der Handelsvertreter
- Lizenzrecht und Lizenzvertrag
- Begründung, Änderung und Abwicklung von Verträgen, Leistungsstörungen im Handelsvertreterverhältnis, Provisionen, Ausgleichsansprüche und Wettbewerbsverbote
- Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Handelsvertreterverhältnis
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen anderen Themen als Rechtsanwalt für Handelsrecht fachmännisch weiter:
Anspruchsabwehr, Anspruchsdurchsetzung, Ausgleichsansprüche, Dienstverträge,
E-Commerce,
Forderungen (Durchsetzung und Abwehr), Geheimhaltungsvereinbarung, Handelsvertreterrecht, Know-How Schutz,
NDA (non-diclosure agreement), Produkthaftungsrecht, Provisionen, Schadensrecht, Urhberrechte, Vertragsgestaltung,
Werkverträge, Wettbewerbsverbote (Durchsetzung und Abwehr)