Eigene Ideen, Geheimnisse und Werte absichern

Non Disclosure Agreement NDA

Für viele moderne Unternehmen ist das kreative Potential das wertvollste Betriebsmittel. Neue Ideen bis zur Marktreife zu bringen und somit dann Umsatz zu erwirtschaften, kann aber eine Zeit lang dauern. Auch reichen heute oft die eigenen oder internen Ressourcen nicht aus, um alle notwendigen Prozesse und Arbeiten selbst erledigen zu können. Es muss auch externes Personal und Wissen eingekauft werden. Um die eigenen Ideen abzusichern und vor Diebstahl und Weitergabe an Konkurrenten zu schützen hat sich die Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement NDA) in der Praxis bewährt. Sie verpflichtet den Unterzeichnenden unter Angabe konkreter Strafen und Schadenersatzandrohungen gegen jedwede Weitergabe von Firmengeheimnissen und Know-How. In der Praxis muss aber je nach Fachbereich die Geheimhaltungsvereinbarung auch entsprechend sauber formuliert sein - Software-Entwicklung fordert andere Bedingungen als beispielsweise Finanzdienstleistungen. Auch die anzunehmenden Schäden durch Verletzungen sind natürlich sehr individuell und je nach Branche verschieden.

Geheimhaltungsvereinbarung NDA

Was kann ich als Rechtsanwalt für Geheimhaltungsvereinbarung für Sie tun?

Ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht und kann Ihnen als Auftraggeber oder Auftragnehmer eine durchgehende, fachlich versierte Rechtsberatung rund um Geheimhaltungsvereinbarungen bieten. Ich erstelle für Sie als Unternehmer projektbezogene und individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder prüfe Ihre gegebenen Dokumente auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Auftragnehmern helfe ich dabei Risiken durch ungünstige Formulierungen und Klauseln in gegebenen NDAs zu minimieren.


Uns können Sie beim Thema Geheimhaltungsvereinbarung NDA vertrauen

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Was muss eine Geheimhaltungsvereinbarung leisten können?


Im Rahmen von Geschäftsbeziehungen ist es heute fast unvermeidbar auch Firmengeheimnisse mit Subunternehmen, Freiberuflern oder Teilzeitkräften zu teilen oder auszutauschen. Vor allem Produktneuentwicklungen sind hier natürlich betroffen, aber ebenso Informationen zu Geschäftszahlen und sonstiges technisches Know-How. Die davon betroffenen Rechtsbereiche - Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht,... - sind zwar gut ausformuliert, genügen in der Praxis aber nicht immer den vorhandenen Gegebenheiten. In einer NDA verpflichten sich daher 2 Vertragsparteien zu ganz spezifischen Geheimhaltungsvereinbarungen zu explizit genannten, vertraulichen Informationen. Je genauer diese ausformuliert sind, umso weniger Missverständnisse kann es auch später im Streitfall geben. Ebenso muss die NDA genau spezifizieren, welche Konsequenzen und Strafen für den Fall ihrer Verletzung zur Anwendung kommen.

Neben den zu schützenden Informationen selbst werden heutzutage aber auch die notwendigen Schutzmaßnahmen gerne in der Geheimhaltungsvereinbarung festgeschrieben. Da die Digitalisierung immer weiter fortschreitet, sind hier besonders digitale Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Backup betroffen. Wichtig ist dabei immer, dass die definierten Schutzmaßnahmen angemessen und auch sinnvoll umsetzbar sind ohne den Projektalltag negativ zu beeinflussen. Dies erfordert neben Fachkenntnis im Fachbereich, aber natürlich auch immer rechtliches Hintergrundwissen. Ein Rechtsanwalt für Geheimhaltungsvereinbarungen hilft hier weiter.

Prüfung von Non Disclosure Agreements


Besonders für Freiberufler und Selbstständige geht ein hohes Gefahrenpotential von vorschnell unterzeichneten oder ungünstig formulieren Non Disclosure Agreements aus. Auch vorhandene Versicherungen springen hier in der Regel nicht ein, wenn es wirklich einmal zu Schadenersatzforderungen kommt, da die Risiken ja bewusst in Kauf genommen wurden, bzw. eine Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Gehen Sie also auf Nummer sicher. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt projektbezogen beraten und riskieren Sie nicht private Risiken aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit heraus.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Geheimhaltungsvereinbarung NDA

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Geheimhaltungsvereinbarungen NDAs.

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