Vermögensrecht in München

Fachliche Rechtsberatung

Im Vermögensrecht treffen die Rechtsnormen aufeinander, die sich mit dem Rechtsgut "Vermögen" direkt oder indirekt befassen. In der Praxis ist dies zumeist das Zivilrecht (Gläubiger/Schuldner,...) und das Strafrecht (Diebstahl,...). Aber auch das Familienrecht (Scheidung,...) oder das Sozialrecht (Hilfsbedürftigkeit,...) stehen oft in enger Beziehung mit dem Vermögensrecht.

Der Begriff des "Vermögens" an sich ist schon nicht einfach zu fassen. Die heute gültigen Rechtsauffassungen verstehen darunter aber generell (die Gesamtheit der) Güter, die über einen speziellen Marktwert verfügen, also auch gegen ein Entgelt veräußert werden können. Dies impliziert, dass viele Güter, die keinen konkreten Marktwert haben (wertlose Güter), sondern eventuell nur persönlichen Wert, häufig nicht unter den Begriff des Vermögens fallen. Ebenso fallen Schulden nicht unter den Begriff des Vermögens.

Beispiele für Vermögen sind etwa Geld, Bargeld, Gold, Silber und andere Edelmetalle, Hypotheken, Patente, Urheberrechte, Lizenzrecht, Immobilien,...

Rechtsanwalt Vermögensrecht München

Was kann ich als Rechtsanwalt im Vermögensrecht für Sie tun?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Zivlrecht und Gesellschaftsrecht in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung zu ihren Probelemen im Vermögensrecht geben und weitere Vorgehensweisen erläutern. Ich informiere Sie entsprechend über die möglichen Risiken und entstehenden Kosten. Fälle im Vermögensrecht sind meist sehr komplizert und umfangreich, da in der Regel mehrere Parteien mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind. Die zugehörigen Konflikte sind oftmals auch psychisch und körperlich sehr belastend, so dass die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Vermögensrecht auch hier Abhilfe schaffen kann.


Uns können Sie beim Thema Vermögensrecht vertrauen

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Vermögensrecht und Strafrecht


Am ehesten kommt einem natürlich das Strafrecht in den Sinn, wenn es um Vermögensdelikte geht. Hier herrscht heute der streng wirtschaftliche Vermögensbegriff vor. Dies sorgt dafür, dass die Rechtsprechung sich rein an den Vermögensapekten orientiert und dabei weitere rechtliche Wertungen außen vor lässt (z.B. ob ein Dieb von seinen Kumpanen um seinen Anteil betrogen werden kann). Dies hat den Vorteil, dass rechtsfreie Räume vermieden werden können und sich solche Aspekte durch andere Rechtsgebiete abdecken lassen müssen.

Beispiel für Vermögensdelikte


  • Betrug
  • Erpressung / Räuberische Erpressung
  • Subventionsbetrug / Kreditbetrug
  • Erschleichen von Leistungen
  • Untreue / Begünstigung
  • Kreditkartenmissbrauch
  • Kapitalanlagebetrug
  • Hehlerei
  • Computerbetrug

Vermögensrecht und Zivilrecht


Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vermögensbegriff nicht explizit definiert, er wird aber natürlich sehr häufig gebraucht. Im Zivilrecht tritt das Vermögensrecht sehr häufig in Form des Verhältnisses von Gläubiger zu Schulder oder des Schadenersatzes auf, der dafür sorgen soll, dass einem Schäden am eigenen Eigentum auch von Verursacher wieder gut gemacht werden.

Desweiteren ist der Vermögensbegriff im Zivilrecht auch noch im Erbrecht und Insolvenzrecht von besonderer Bedeutung.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Vermögensrecht

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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