Vertretung bei Wettbewerbsverletzung

Hilfe mit und bei Abmahnungen

Bei Wettbewerbsverletzung durch Mitbewerber und andere Unternehmen wehrt man sich am besten schnell mit einer Abmahnung oder Unterlassungserklärung, denn gezielte Wettbewerbsverletzung kann schnell großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und somit die eigene Extistenz, aber auch Arbeitsplätze und ganze Geschäftsmodelle gefährden. Abmahnungen dienen dazu ohne gerichtliche Kosten die eigenen rechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, auf Auskunft oder sogar Schadenersatz geltend zu machen. Im Rahmen einer Unterlassung soll auch die Wiederholungsgefahr für eine bereits bestehende Wettbewerbsverletzung verringert werden, da diese dann zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führen können.

Sie haben selbste eine Abmahnung erhalten und wollen diese juristisch prüfen oder anfechten? Auch dann helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt in München tatkräftig weiter.

Rechtsanwalt Wettbewerbsverletzung München

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt eine Wettbewerbsverletzung weiterhelfen?

Ich berate und vertrete Sie in meiner Kanzlei in München sowohl als Auftraggeber wie auch als Empfänger von Abmahnungen bei Wettbewerbsverletzungen. In einer ausführlichen Erstberatung kann ich Ihnen meine Einschätzung für Ihren speziellen Fall darlegen und Risiken und Kosten genauer erläutern. Gemeinsam entscheiden wir, welche Maßnahmen in Ihrem speziellen Fall sinnvoll sind und zielführend angewandt werden können.


Uns können Sie beim Thema Wettbewerbsverletzung vertrauen

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Defintion: Was ist eine Wettbewerbsverletzung?


Eine Wettbewerbsverletzung liegt vor, wenn ein Unternehmen gegen die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Ziel des UWG ist es, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Mitbewerber sowie Verbraucher zu schützen.

Typische Formen von Wettbewerbsverletzungen sind:

  • Irreführende Werbung (z.B. falsche Produktversprechen)
  • Vergleichende Werbung ohne rechtliche Zulässigkeit
  • Nachahmung von Produkten oder Dienstleistungen
  • Rufschädigende Aussagen über Mitbewerber
  • Verstöße gegen Informationspflichten im Online-Handel
  • Unzulässige E-Mail-Werbung (Spam)
  • Verstöße gegen Preisangaben- oder Kennzeichnungspflichten

Bereits kleine Fehler auf Websites, in Online-Shops oder Social-Media-Kampagnen können eine Abmahnung auslösen.

Typische Fälle aus der Praxis eines Rechtsanwalts für Wettbewerbsrecht in München


In der anwaltlichen Praxis in München treten insbesondere folgende Situationen regelmäßig auf:

1. Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

Ein Mitbewerber oder ein Verband mahnt ein Unternehmen ab und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

2. Unberechtigte Abmahnung

Nicht jede Abmahnung ist rechtlich korrekt. Häufig werden Vorwürfe überzogen dargestellt oder rechtlich falsch begründet.

3. Irreführende Werbung

Begriffe wie „Nr. 1“, „garantiert“, „klinisch getestet“, „vom Markführer für“ oder „preiswertester Anbieter“ führen regelmäßig zu Streitigkeiten.

4. Online-Wettbewerbsverstöße

Fehler in Impressum, Preisangaben, DSGVO-Hinweisen oder Shop-Texten sind häufige Abmahngründe.

Warum ein Rechtsanwalt in München bei Wettbewerbsverletzungen wichtig ist


Das Wettbewerbsrecht ist komplex und stark einzelfallabhängig. Schon kleine Formulierungen können rechtliche Konsequenzen haben. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Wettbewerbsverletzung in München bietet entscheidende Vorteile:

  • schnelle rechtliche Ersteinschätzung bei Abmahnungen
  • Vermeidung von unnötigen Unterlassungserklärungen
  • Prüfung von Vertrags- und Werbemaßnahmen vor Veröffentlichung
  • strategische Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen
  • Durchsetzung eigener Ansprüche gegen Mitbewerber

Gerade im Raum München, wo viele technologie- und dienstleistungsorientierte Unternehmen aktiv sind, ist eine präventive Beratung besonders sinnvoll.

Kosten von Abmahnungen bei Wettbewerbsverletzungen


Die Kosten für berechtigte Abmahnungen im Rahmen einer Wettbewerbsverletzung sind dem (Unterlassungs-)Gläubiger laut Wettbewerbsrecht zu ersetzen und richten sich nach dem Gegenstandswert. Durch die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt können Sie daher sehr früh feststellen, wie es um die Erfolgsaussichten einer Abmahnung bestellt ist und wie hoch das Risiko ist selbst die Kosten der Abmahnug tragen zu müssen.

Was tue ich, wenn ich selbst eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung erhalten habe?


Bei einer Abmahnung sollte immer reagiert werden, aber natürlich immer überlegt reagiert. Ist eine vorliegende Wettbewerbsverletzung unstrittig, so sollte man dringend darauf achten in der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung oder Verpflichtungserklärung abzugeben. Wie genau, in welchem Umfang und vor allem mit welchen Zusicherungen man diese Erklärung abgeben sollte, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht genauer erklären.
Aber auch wenn man eine Abmahnung als unberechtigt ansieht, sollte man sie nicht einfach ignorieren. Obwohl es keine Pflicht gibt auf unberechtigte Abmahnungen zu reagieren, empfehlen wir sicherheitshalber doch mit einem geeigneten Schreiber darauf zu antworten und errhobenen Vorwürfe abzustreiten.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Wettbewerbsverletzung

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Wettbewerbsverletzungen.

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