Wichtiger Warnhinweis

Warnung vor gefälschten Forderungsschreiben im Namen unserer Kanzlei


Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell befinden sich gefälschte Forderungsschreiben im Umlauf, die missbräuchlich unter dem Namen unserer Kanzlei, Rechtsanwaltskanzlei Schreiber, versandt werden. Unbekannte Täter nutzen hierbei unsere Kanzleidaten, unser Logo sowie unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um betrügerische Zahlungsaufforderungen zu legitimieren.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, um sich vor finanziellem Schaden zu schützen.


1. Typische Merkmale der gefälschten Schreiben

Die gefälschten Schreiben weisen spezifische Merkmale auf, an denen Sie den Betrugsversuch sofort erkennen können:


  • Angeblicher Mandant: In den Schreiben wird behauptet, unsere Kanzlei vertrete einen Mandanten namens Hasret Akyel. Ein solches Mandatsverhältnis existiert in unserer Kanzlei nicht.
  • Forderungshöhe: Es werden Beträge in Höhe von 299,87 EUR, 329,86 EUR oder 440,76 EUR eingefordert.
  • Zahlungsweg (Auslandsüberweisung): Sie werden aufgefordert, den Betrag auf eine britische Kontoverbindung zu überweisen (IBAN: GB24 CLJU 0413 0743 0604 90, BIC: CLJU, Verwendungszweck: 43060490). Unsere Kanzlei fordert niemals Zahlungen auf ausländische Konten an.
  • Gefälschte Unterschrift: Die Schreiben tragen eine handschriftliche Unterschrift „Benjamin Schreiber“, die nicht von Rechtsanwalt Benjamin Schreiber stammt und gefälscht ist.
  • Drohkulisse: Es wird mit gerichtlichen Schritten und angeblichen zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 7.000,00 EUR bis 8.000,00 EUR gedroht, um Druck aufzubauen.

2. Wichtige Verhaltensregeln für Betroffene

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Verhaltensregeln:


  • Leisten Sie keine Zahlungen! Überweisen Sie keinerlei Geldbeträge auf die in den Schreiben angegebenen Kontoverbindungen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt auf! Antworten Sie nicht auf die in den Schreiben genannten E-Mail-Adressen und rufen Sie keine dort angegebenen Nummern an.
  • Prüfen Sie die Kontoverbindung! Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird Sie im Regelfall niemals zu einer Überweisung auf ein britisches (GB...) oder anderes ausländisches Bankkonto auffordern.
  • Erstatten Sie Strafanzeige! Wir empfehlen Ihnen dringend, mit dem erhaltenen Schreiben bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige zu erstatten.
  • Kontaktieren Sie uns im Zweifel direkt: Wenn Sie unsicher sind, ob ein Schreiben echt ist, kontaktieren Sie uns ausschließlich über unsere offiziellen, auf dieser Website verifizierten Kontaktdaten.

Unsere Kanzlei hat bereits strafrechtliche Schritte eingeleitet, um den Identitätsdiebstahl und die Betrugsserie aufzuklären.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte

+49 (89) / 139 284 10