In Zeiten in denen geistiges Eigentum immer wichtiger und wertvoller wird, kommt dem Urheberrecht natürlich eine immer größere Bedeutung zu.
Das Urheberrecht schützt die geistigen, kreativen Leistungen und Werke von Künstlern, Musikern, Schauspielern, Schriftstellern, Malern aber auch
von Designern oder Software-Entwicklern. Unerlaubte Nutzung, Aufführung oder sogar Vervielfältigung ohne Einwilligung des Urhebers soll damit
verhindert werden. Da die wirtschaftliche Existenz eines Urhebers sehr oft alleine auf dem Ertrag seiner Werke beruht, hat ihn das Urheberrecht in Deutschland
auch dementsprechend stark ausgestattet.
Am stärksten ist dieser Schutz des Urhebers durch das Urheberrecht wohl darin ausgeprägt, daß es auch keinen "Gutglaubensschutz" kennt.
Jemand der also ein "Werk" (ein Foto auf einer Internetseite, einen Film auf einer DVD, eine Software auf dem Rechner,...) nutzt und verwendet
hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er dafür auch alle notwendigen Berechtigungen hat.
Ich berate und vertrete in meiner Kanzlei in München sowohl Urheber bei der Wahrung ihrer Rechte und Interessen, als auch Privatpersonen und Firmen, die Probleme mit Urheberrechtsverletzungen haben. In einer ausführlichen Erstberatung kann ich Ihnen eine Einschätzung und mögliche Verfahrensformen für Ihren speziellen Fall darlegen und erläutern.
Gerade in Deutschland gilt: Konkrete Fälle im Urheberrecht sind sehr individuell und vom Einzelfall abhänging. Insbesondere bei Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen durch andere Anwälte sollte man keine Schritte ohne eigene Rechtsberatung machen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Eng verbunden mit dem Thema Urheberrecht ist natürlich auch das Markenrecht. Gerne beraten und helfen wir bei Markenrecherche, Markensicherung, Anmeldung, Widerruf, Markenlöschung und allen weiteren verwandetn Themen.
Generell können Urheberrechtsverletzungen auch ohne rechtlichen Beistand angegangen werden, insbesondere bei der Verteidigung gegen Anschuldigungen ist dies allerdings nicht wirklich ratsam. Akzeptierte Unterlassungserklärungen können viele Fallstricke beinhalten und sie sind auch zeitlich unbegrenzt gültig.
Die hier oft sehr hohen Kosten gehen vor allem auf die Aufwände der Gegenseite zurück, wenn man selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Anwaltskosten, Prozesskosten, Entschädigung - das kann schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Bei gezielt und gewerblich begangenen Urheberrechtsverletzungen sind sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.
Die anwaltlichen Kosten sind direkt abhängig vom Gegenstandswert. In der Praxis wird dieser daher oftmals zu hoch angesetzt und sollte ggfs. geprüft werden.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz beim Urheberrecht.
+49 (89) / 139 284 10