Ihre unternehmerische Sicherheit als Lizenzgeber und Lizenznehmer beim Thema Lizenzvertrag und Lizenzgebühren
Mit einem Lizenzvertrag kann ein Rechteinhaber (wird dann im Sinne des Lizenzrechts zum Lizenzgeber) anderen (den Lizenznehmern) Nutzungsrechte
einräumen. Die genauen vertraglichen Bedingungen unter denen diese Lizenzrechte gewährt werden, werden in einem Lizenzvertrag geregelt und der
Lizenzgeber kann fast uneingeschränkt darüber bestimmen wie dieser aussehen soll.
In der modernen Welt drehen sich Lizenzverträge meist um...
- Urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Musik, Filme, Texte, Bücher, Artikel, Bilder, Fotos, Jingles,...)
- Patente (Geräte, Maschinen, Medikamente, Verfahren, Methoden,...) - siehe auch Patentrecht
- Software (Programme, Anwendungen, Spiele, Algorithmen, Programmiermuster (Patterns),...)
- Marken (Wortmarken, Bildmarken, Logos, Maskottchen, Slogans, Claims,....)
- Geschmacksmuster / Designschutz (Möbel, Kleidung, Lampen, Haushaltsgeräte,....)
- Gebrauchsmuster / Patente
...aber auch viele weitere Anwendungsfälle sind dabei denkbar. Je nach konkretem Anwendungsfall ergeben sich dann typische Vertragsarten wie zum Beispiel Urheberrechtsvertrag, Filmlizenzvertrag, Fernsehlizenzvertrag, Patentlizenzvertrag, Markenlizenzvertrag, Verlagsvertrag oder Software-Lizenz (Software-Überlassungsvertrag). Ziel des jeweiligen Lizenzvertrages ist es genau zu definieren auf welche Art und auch in welchem Umfang dem jeweiligen Lizenznehmer Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Aufbau Lizenzvertrag
Ein typischer Lizenzvertrag beschreibt mindestens den Lizenzgegenstand, die konkret eingeräumten Nutzungsrechte sowie das Lizenzmodell und die
daraus folgenden Lizenzgebühren oder Lizenzkosten. Sinnvoll für den Lizenzgeber sind desweiteren die Festlegung von Vertragslaufzeiten (oder Vertragsende) sowie
Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen gegen die eingeräumten Lizenzrechte. Der Lizenzgeber muss dagegen in der Regel über Haftung und Gewährleistung sicherstellen,
dass der Lizenzgegenstand auch verwertbar ist (das beinhaltet aber nicht die "wirtschaftliche Verwertbarkeit"!). Außerdem hat er dafür zu sorgen, dass das
lizenzierte Schutzrecht auch aufrecht erhalten und verwertbar bleibt.
Bei den Lizenzmodellen verwendet man in der Regel standardisierte Formen wie Pauschallizenz, Umsatzlizenz, Gewinnlizenz oder eine Stücklizenz.
Lizenzgeber sollten sich in der Praxis aber nicht auf komplett vorformulierte Lizenzverträge verlassen und auch nicht unbedingt identische Lizenzverträge für eine größere Gruppe von Lizenznehmern verwenden, da das Lizenzrecht hier schnell mit anderen Rechtsgebieten kollidieren kann. Als Lizenznehmer sollte man Vorsorge treffen, dass alle Rechte und Pflichten im Falle von Problemen (z.B. Urheberrechtsstreitigkeiten,...) genau geregelt sind, die die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Lizenzgegenstandes betreffen. Hier können fehlende Regelungen schnell zu einer massiven wirtschaftlichen Gefahr für das eigene Geschäftsmodell werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Lizenzrecht kann Ihnen (Lizenzgeber und Lizenznehmer) dabei helfen für alle Eventualitäten vorzusorgen und faire und sicherer Lizenzverträge zu gestalten.
Rechtsanwalt für Lizenzrecht in München / Neuhausen
Als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Lizenzrecht und
Vertragsrecht in München / Neuhausen kann ich Ihnen als zukünftiger Lizenzgeber oder Lizenznehmer
in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung geben, welche Lizenzverträge und Lizenzmodelle in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sein können. Mit Ihnen und ggfs.
Ihren Vertragspartnern erarbeiten wir gemeinsam rechtlich und wirtschaftlich saubere Lizenzverträge zum gegenseiten Nutzen. Die Kanzlei Rechtsanwalt
Schreiber in München ist Ihre kompetente Rechtsberatung rund um die Themen Lizenzrecht und Lizenzvertrag.