Wir beraten und vertreten insbesondere mittelständische Unternehmer, aber auch Einzelunternehmer in allen Bereichen des Handelsrechts.
Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht des Kaufmannes. Im Wesentlichen betreffen die Vorschriften des Handelsrechts die Rechtsbeziehungen des Kaufmannes zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen anderen Themen als Rechtsanwalt für Handelsrecht fachmännisch weiter:
Anspruchsabwehr, Anspruchsdurchsetzung, Ausgleichsansprüche, Dienstverträge,
E-Commerce,
Forderungen (Durchsetzung und Abwehr), Geheimhaltungsvereinbarung, Handelsvertreterrecht, Know-How Schutz,
NDA (non-diclosure agreement), Produkthaftungsrecht, Provisionen, Schadensrecht, Urhberrechte, Vertragsgestaltung,
Werkverträge, Wettbewerbsverbote (Durchsetzung und Abwehr)
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Das Handelsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Kaufmanns. Die Sonderrechte der Kaufleute werden in Deutschland im HGB (Handelsgesetzbuch) zusammengefasst, sind aber durchweg europäisch harmonisiert.
Die Sonderrechte im HGB gelten für alle, die aus rechtlicher Sicht als Kaufmann definiert sind. Im Wesentlichen geht es dabei auch um die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Spezielle Vorschriften des HGB haben dabei Vorrang vor denen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Im Handelsregister kann jeder öffentlich zugänglich Informationen zu angemeldeten Unternehmen und Gesellschaften abrufen. Hier finden sich unter anderem der Sitz des Unternehmens, der Unternehmenszweck, Niederlassungen, Namen der Geschäftsinhaber oder die Höhe des Stammkapitals.
Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende im Handelsregister eingetragen sein, es gelten jedoch Ausnahmen für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Eine freiwillige Eintragung ist aber auch für diese Gruppen möglich. Die Vorteile eines Handelsregistereintrages sind ein höherer Vertrauensbonus für Banken, Geschäftspartner oder Investoren, sowie die Möglichkeit eine Namensgebung für die Unternehmung vorzunehmen.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Handelsrecht.
+49 (89) / 139 284 10