Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel aus der Frühzeit der Corona-Krise stammt und sich daher vorrangig mit der Beantragung von Hilfen beschäftigt. Selbstverständlich helfen wir nun aber auch Unternehmen und Selbstständigen dabei die langfristigen Folgen von Corona rechtlich anzugehen, etwa wenn es um Insolvenz oder fehlende Leistungserbringung im Rahmen von Covid-19 geht. Wir helfen natürlich auch bei ungerechtfertigten Rückforderungen von Corona-Hilfen durch Ämter und Behörden. Fragen Sie einfach bei uns an.
Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff. Corona Soforthilfe und staatliche Unterstützungen sollen das Schlimmste verhindern. Die versprochenen Hilfen aus dem Steuersäckel sollen schnell und unbürokratisch sein und denen helfen, die sich aktuell nicht selbst helfen können. Wie immer, wenn in Deutschland etwas unbürokratisch ist, dann bedeutet es häufig auch, dass es nicht unbedingt einfach ist.
Innerhalb weniger Tage hat die Politik paketeweise Maßnahmen beschlossen und eingeführt. Nicht immer ist klar, was Bund oder Länder nun wirklich und zu welchen Bedingungen anbieten. Zuschüsse (nicht steuerbefreit), Kredite mit angepassten Haftungsbeschränkungen und so weiter. Für jemanden, der einfach nur schnell finanzielle Hilfe benötigt, um überhaupt weiter arbeiten zu können, bleibt da kaum Zeit, um sich Gedanken darüber zu machen was nach der Krise mit diesen beantragten Mitteln passiert. Als Rechtsanwalt und Betriebswirt helfe ich gerne Mandanten dabei, die Krise unter Nutzung der angebotenen Hilfen bestmöglich zu meistern und hinterher nicht mit einem Berg an Problemen dazustehen.
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Natürlich stehen aktuell kaum Ressourcen zur Verfügung, um die Flut der Anträge genauer zu prüfen. Natürlich schließt das aber nicht nachträgliche Prüfungen aus und irgendwann ist ja auch wieder die Zeit der nächsten Steuererklärung gekommen. Also eine ganze Menge Gründe nicht übereilt Corona Soforthilfen mit Angabe von nicht eindeutigen Erklärungen (in der Regel sind die Anträge eidesstattlich zu unterschreiben) Probleme zu bekommen. Das im Raum stehende Delikt ist hier immer der Subventionsbetrug und natürlich scheint es verführerisch für manche die aktuelle Situation zu nutzen - "die anderen machen es ja auch" werden sich viele sagen. Einfach Rechnungen nach hinten verschieben, den Betrieb kurz zumachen und Kunden gleich neue Termine etwas später geben - all dies sind Fälle, die nicht (wie gefordert) einen Umsatzrückgang mit direktem Bezug zur Corona-Krise haben. Lassen Sie sich also im Zweifel lieber durch einen Rechtsanwalt beraten, um Probleme wegen Subventionsbetruges zu vermeiden - aber auch damit Sie nicht vielleicht fälschlicherweise auf berechtigte Hilfe und Unterstützung verzichten.
Die Auswirkungen und Probleme durch die Krise äußern sich sehr unterschiedlich, je nachdem wie das eigene Geschäft aufgebaut ist. Neben den Corona-Soforthilfen für besonders betroffene Wirtschaftszweige und Unternehmen gibt es auch die Probleme des normalen, wirtschaftlichen Alltags, die sich in der Krise verstärkt zeigen. Die nachfolgende Liste zeigt daher nur einen kleinen Ausschnitt von Themen, bei denen ich Ihnen als Rechtsanwalt in München helfen kann. Rufen Sie uns einfach an.
Weitere offizielle und aktualisierte Informationen zum Thema Corona-Soforthilfe finden Sie auch hier.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
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