Was bedeutet Corona für bestehende Verträge?

Corona und die Wirtschaft

  • Corona wird die deutsche und internationale Wirtschaft noch lange begleiten.
  • Für Unternehmer bedeutet dies nach wie vor ein erhöhtes Risiko, gerade auch beim Thema der bestehenden Verträge.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte seine Verträge einmal anwaltlich prüfen lassen.
Rechtsanwalt Corona Leistungserbringung

Die Corona-Krise wird uns noch lange begleiten. Unternehmer, Selbstständige und Dienstleister mussten durch die staatlichen Eingriffe massive Einschnitte hinnehmen. Während Dienstleister sich Hoffnung machen können, dass bestehende Restriktionen unter Auflagen bald wieder zurückgenommen werden, bleibt für Unternehmer und das produzierende Gewerbe das große Probleme der unterbrochenen Lieferketten und den daras entstehenden Fragen zu Leistungserbringung, "Höhere Gewalt", Schadenersatz, etc.

Auswirkungen von Corona auf Lieferketten

Fast alle noch in Deutschland produzierenden Gewerbe wurden durch Corona stark in Mitleidenschaft gezogen. Da hilft es auch wenig, dass Deutschland die Krise einigermaßen glimpflich überstehen dürfte - die Lieferketten, vor allem international, bleiben auf unbestimmte Zeit gestört oder sogar unterbrochen. Grundsätzlich handelt es sich bei Corona um ein Element der Unvorhersehbarkeit, der Unvermeidbarkeit und der Außergewöhnlichkeit - das, was man eben "Höhere Gewalt" nennt. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind hier in der Regel ziemlich eindeutig. Kann eine Lieferant seinen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen, so trifft ihn dafür auch keine direkte Schuld. Das gilt auch, wenn höhere Gewalt nicht exlizit Teil der geschlossenen Verträge ist. Es entbindet ihn aber nicht von seiner Nachweispflicht, dass die Lieferschwierigkeiten wirklich mit diesem Fall der höheren Gewalt zusammenhängen. Auch kann es durchaus verpflichtend für ihn sein mögliche alternative Liefer- oder Produktsmöglichkeiten zu aktivieren um seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Beruft sich also ein Lieferant auf höhere Gewalt durch die aktuelle Corona-Situation, so haben betroffene Kunden durchaus ein Recht auf Dokumentation und Beweis dieser Aussage. Selbiges gilt auch, wenn Sie selbst als Lieferant in Erscheinung treten. Werden gegen Sie Rechtsmittel eingesetzt um vertragliche Pflichten durchzusetzen oder Schadenersatz zu bekommen, so sollten Sie auch schnell und rechtssicher dagegen wehren.

Ob ein Unternehmer also auf die Leistungserbringung eines Lieferanten bestehen kann oder ihm sogar Schadenersatz zusteht, muss im Einzelfall sehr genau geprüft werden.


Uns können Sie im Vertragsrecht vertrauen

  • Fachliche Beratung
  • Für privat und gewerblich
  • Kurzfristige Termine
  • Immer für Sie da

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.

Was kann ich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in München für Sie tun?


Als erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht in München helfe ich Ihnen bei der Lösung von Vertragsstreitigkeiten aus beliebigen Rechtsgebieten, im speziellen aber auch bei Verträgen aus der Produktions- und Warenwirtschaft. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir rechtliche Möglichkeiten, um Sie und Ihr Unternehmen in der aktuell schwierigen Situation zu stützen und möglichst schnell wieder zum Laufen zu bringen. Natürlich helfen wir aber auch Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen aus bestehenden Verträgen, wenn Sie wegen der aktuellen Situation keine Lesitungserbringung bieten können. Vertrauen Sie daher bei allen wichtigen Verträgen einem erfahrenen Rechtsanwalt für Vertragsrecht.

Internationales Vertragsrecht und Corona


Das internationale Vertragsrecht wird sehr schnell umfangreich und kompliziert, so dass man ohne Spezialisierung oder entsprechende Partner nicht weiter kommt. Fragen Sie einfach nach, ob wir Ihnen im internationalen Vertragsrecht bei Ihrem speziellen Anliegen weiterhelfen können.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Schreiber in München ist Ihre kompetente Rechtsberatung zum Vertragsrecht


Vertragsrecht überregional und national, z.B. auch in Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Schweinfurt, Ulm, Kempten, Landsberg, Memmingen, Landshut, Regensburg, Ingolstadt, Bamberg, Amberg, Weiden, Lindau, Garmisch, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Hamburg, Frankfurt, Berlin, Hannover, Bremen, Köln, Düsseldorf, Freiburg, Kiel, Lübeck,...

Warum WIR

Erfahrung und Expertise im Vertragsrecht

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Vertragsrecht.

+49 (89) / 139 284 10