Ihr Anspruch auf gerechte Arbeitszeugnisse

Zeugnisklage per Rechtsanwalt

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Ausstellung eines Endzeugnisses (ggfs. auch Zwischenzeugnis). Verwehrt der Arbeitsgeber dieses, hilft eine Zeugnisklage durch einen Rechtsanwalt.

Für beide Formen des Arbeitszeugnisses gilt: Das Zeugnis muss klar und deutlich formuliert sein und darf keine Formulierungen beinhalten, die dem Arbeitnehmer später nachteilig ausgelegt werden können. In der Praxis haben sich allerdings in den vergangenen Jahren bestimmte Formulierungen etabliert, die man schon fast als "Code" unter Personalverantwortlichen bezeichnen kann. Für das ungeschulte Auge lesen sich solche Arbeitszeugnisse immer sehr positiv - wer aber die genaue Bedeutung einzelner Begriffe und Wörter kennt, findet schnell negative Auslegungsmöglichkeiten dieser Formulierungen. Umso wichtiger kann es sein, das Arbeitszeugnis von einem versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ggfs. mit einer Zeugnisklage dagegen vorzugehen. Nur so kann man auch sicher sein bei der nächsten Bewerbung eine bestmögliche Eigenpräsentation "auf den Tisch legen" zu können.
Eine anwaltliche Erstberatung zur Zeugnisklage kann schon viele Fragen und Probleme im Vorfeld klären, da sich konkrete Fälle häufig auf schon bekannte Rechtslagen zurückführen lassen.

Rechtsanwalt Zeugnisklage München

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt bei einer Zeugnisklage helfen?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Zeugnisklagen in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über Ihren Anspruch auf Arbeitszeugnisse erläutern. Liegen bereits Zeugnisse vor, so kläre ich mit Ihnen die rechtlichte Korrektheit sowie die inhaltliche Qualität. Darauf aufbauend zeige ich Ihnen Möglichkeiten, wie man zur Anfechtung eines für Sie ungünstigen Arbeitszeugnisses vorgehen muss. Die Chancen schlechte Zeugnisse anfechten zu lassen stehen dabei in der Regel sehr gut, denn beweispflichtig für strittige Formulierungen ist der Arbeitgeber. Insbesondere wird durch einen Zeugnisberichtigungsanspruch auch ausgeschlossen, dass ein eventuell neu zu erstellendes Zeugnis nach der Zeugnisklage schlechter ausfallen kann als das ursprünglich angefochtene Zeugnis.


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Aufbau des Zeugnisses


Arbeitszeugnisse bestehen in der Regel aus der Tätigkeitsbeschreibung, der Leistungsbeschreibung, einer Verhaltensbeurteilung sowie der Schlußformulierung. Die einzelnen Bereich müssen möglichst vollständig sein, um auch wirklich eine Beurteilung des Arbeitnehmers erlauben zu können. Ebenso extieren z.B. Ansprüche für ein Zeugnis auf Firmenbriefbögen (falls in Verwendung) und die Verwendugn von Formulierungen aus regelmäßigen Zwischenzeugnissen. Andererseits gibt es aber auch bestimmte Themen (Elternzeit,...), die nicht in das Arbeitszeugnis gehören.

EINFACHES ARBEITSZEUGNIS


Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur die grundlegendsten Angaben und keine detaillierte Bewertung. Es muss folgende Informationen beinhalten:

  1. Persönliche Daten des Arbeitnehmers (Name, ggf. Geburtsdatum und -ort)
  2. Dauer des Arbeitsverhältnisses (von wann bis wann)
  3. Stellenbezeichnung und Tätigkeiten (Position und Beschreibung der Aufgaben)

QUALIFIZIERTES ARBEITSZEUGNIS


Das qualifizierte Arbeitszeugnis geht über diese Grundinformationen hinaus und enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Folgende Bestandteile sollten enthalten sein:

  1. Einleitung:
    Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum und -ort (optional)
    Unternehmensdaten: Angaben zum Arbeitgeber (Firma, Branche)
    Dauer des Arbeitsverhältnisses: Start- und Enddatum
    Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung: Konkrete Aufgaben und Verantwortlichkeiten, evtl. Projekterfahrungen
  2. Leistungsbeurteilung:
    Arbeitsweise: Wie effizient und eigenverantwortlich wurde gearbeitet?
    Fachkenntnisse: Welche Qualifikationen und Kenntnisse hat der Arbeitnehmer in seine Tätigkeit eingebracht?
    Arbeitsergebnisse: Wie waren die Qualität und Quantität der Ergebnisse?
    Motivation und Engagement: Zeigte der Arbeitnehmer Eigeninitiative, Belastbarkeit, Zielorientierung?
    Führung und Verantwortung (bei Führungskräften): Wie war das Führungsverhalten, z.B. bei der Leitung eines Teams?
  3. Sozialverhalten:
    Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden: Beurteilung der Teamfähigkeit und des Umgangs mit Geschäftspartnern.
  4. Schlussformel:
    Dank für die Zusammenarbeit und Bedauern über das Ausscheiden (wenn gewünscht).
    Gute Wünsche für die berufliche und private Zukunft.
  5. Datum und Unterschrift:
    Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters des Unternehmens.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Zeugnisklage

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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