Ihr Anspruch auf gerechte Arbeitszeugnisse

Zeugnisklage per Rechtsanwalt

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Ausstellung eines Endzeugnisses (ggfs. auch Zwischenzeugnis). Verwehrt der Arbeitsgeber dieses, hilft eine Zeugnisklage durch einen Rechtsanwalt.

Für beide Formen des Arbeitszeugnisses gilt: Das Zeugnis muss klar und deutlich formuliert sein und darf keine Formulierungen beinhalten, die dem Arbeitnehmer später nachteilig ausgelegt werden können. In der Praxis haben sich allerdings in den vergangenen Jahren bestimmte Formulierungen etabliert, die man schon fast als "Code" unter Personalverantwortlichen bezeichnen kann. Für das ungeschulte Auge lesen sich solche Arbeitszeugnisse immer sehr positiv - wer aber die genaue Bedeutung einzelner Begriffe und Wörter kennt, findet schnell negative Auslegungsmöglichkeiten dieser Formulierungen. Umso wichtiger kann es sein, das Arbeitszeugnis von einem versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ggfs. mit einer Zeugnisklage dagegen vorzugehen. nur so kann man auch sicher sein bei der nächsten Bewerbung eine bestmögliche Eigenpräsentation "auf den Tisch legen" zu können.

Rechtsanwalt Zeugnisklage München

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt bei einer Zeugnisklage helfen?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Zeugnisklagen in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung über Ihren Anspruch auf Arbeitszeugnisse erläutern. Liegen bereits Zeugnisse vor, so kläre ich mit Ihnen die rechtlichte Korrektheit sowie die inhaltliche Qualität. Darauf aufbauend zeige ich Ihnen Möglichkeiten, wie man zur Anfechtung eines für Sie ungünstigen Arbeitszeugnisses vorgehen muss. Die Chancen schlechte Zeugnisse anfechten zu lassen stehen dabei in der Regel sehr gut, denn beweispflichtig für strittige Formulierungen ist der Arbeitgeber. Insbesondere wird durch einen Zeugnisberichtigungsanspruch auch ausgeschlossen, dass ein eventuell neu zu erstellendes Zeugnis nach der Zeugnisklage schlechter ausfallen kann als das ursprünglich angefochtene Zeugnis.


Uns können Sie beim Thema Zeugnisklage vertrauen

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Aufbau des Zeugnisses


Arbeitszeugnisse bestehen in der Regel aus der Tätigkeitsbeschreibung, der Leistungsbeschreibung, einer Verhaltensbeurteilung sowie der Schlußformulierung. Die einzelnen Bereich müssen möglichst vollständig sein, um auch wirklich eine Beurteilung des Arbeitnehmers erlauben zu können. Ebenso extieren z.B. Ansprüche für ein Zeugnis auf Firmenbriefbögen (falls in Verwendung) und die Verwendugn von Formulierungen aus regelmäßigen Zwischenzeugnissen. Andererseits gibt es aber auch bestimmte Themen (Elternzeit,...), die nicht in das Arbeitszeugnis gehören.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Zeugnisklage

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei der Zeugnisklage.

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