Unfall, Bußgeld, Fahrverbot & Co.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht München

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung zu bringen sind. Das Verkehrsrecht ist extrem komplex, da es sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht München

Was kann ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München / Neuhausen für Sie tun?

Neben der Regulierung von Unfällen und der damit verbundenen Durchsetzung von Ansprüchen, ist die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und andere verkehrsrechtliche Tatbestände (Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein,...) eine der Hauptaufgaben innerhalb des Verkehrsrechts. Aber auch bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen für KFZ-Kauf, -Leasing oder -Reparatur kann ich Ihnen mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht weiterhelfen. Mit Ihnen gemeinsam erreichen wir das für Sie beste Ergebnis bei Ihren Problemen im Verkehrsrecht. Ich freue mich auf einen ausführlichen Erstberatungstermin mit Ihnen in unserer Kanzlei in München / Neuhausen.


Uns können Sie beim Thema Verkehrsrecht vertrauen

  • Fachliche Beratung
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  • Immer für Sie da

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.

Bestandteile des Verkehrsrechts


Das Verkehrsrecht ist heute ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, in welchem sich auch immer wieder rechtliche Vorgaben schnell ändern können. Grundsätzlich teilt sich das Rechtsgebiet auf in einzelne Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht bzw. Verkehrshaftungsrecht (z.B. Unfall, Verkehrsunfälle)
  • Verkehrsvertragsrecht (z.B. Kauf von Fahrzeugen, Reparatur von Fahrzeugen)
  • Verkehrsstrafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, behördlich Bußgelder)
  • Fahrerlaubnisrecht (z.B. Entzug Fahrerlaubnis, Fahrverbote)
  • Zulassungsrecht

Schwerpunkt Unfall / Verkehrsunfall


Neben typischen Bußgeldverfahren stellt ein Unfall das wohl häufigste Betätigungsfeld für einen Rechtsanwalt im Verkehersrecht dar, denn ein Unfall hat oft nicht nur körperliche Folgen wie Verletzungen und Todesfälle, sondern auch besonders weittragende rechtliche Konsequenzen. In einem modernen Industrieland wie Deutschland sind viele beruflich abhängig von ihrer Fahrerlaubnis, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ein verschuldeter Unfall (Verkehrsunfall) kann somit nicht nur zivilrechtlich gesehen teuer werden, sondern auch existenzbedrohend was die nähere Zukunft betrifft. Ebenso kann ein nicht verschuldeter Unfall schnell finanzielle Probleme verursachen, wenn durch körperliche Schäden das eigene Einkommen nicht mehr erwirtschaftet werden kann und es Probleme mit Versicherungen gibt.
Als versierter Rechtsanwalt im Verkehrsrecht helfe ich Ihnen daher gezielt bei der Vertretung Ihrer Interessen nach einem Unfall.

Häufige Aufgabenbereiche im Verkehrsrecht


  • Schadensregulierungen nach Unfällen
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren
  • Vertretung in Führerscheinangelegenheiten und bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Abwehren von Regressansprüchen von Haftpflichtversichtungen
  • Vertragsgestaltung und Beratung beim Autokauf und Autoverkauf (Sachmängelgewährleistung)
  • Verkehrsstrafrechtliche Tatbestände - Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung
  • Abwenden von Fahrverboten
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Rahmen des Verkehrsrechts

Sonstige Themen im Verkehrsrecht


Natürlich helfen wir auch tatkräftig bei allen anderen Themen des Rechtsgebietes Verkehrsrecht:

z.B. Abstand, Autoleasing, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog, EU-Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Fahruntüchtigkeit, Fahrverbot, falsch parken, Führerschein, Gaffer, Geldbuße, Geschwindigkeitsüberschreitung, Haftpflicht, Halteverbot, Kfz-Versicherung, Knöllchen, Ladungssicherung, Lenkzeit, MPU, Neuerteilung Führerschein, Nötigung, Nutzungsentschädigung, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot, Probezeit, Punkte in Flensburg, Rechts überholt, Restwert, Rettungsgasse, Ruhezeiten, Schleudertrauma, Sicherheitsabstand, Sperrzeit Führerschein, Strafverfahren, Strafzettel, Tempolimit, TÜV, Unfall, Unfallflucht, Unfallregulierung, Verkehrskontrolle, Verkehrsunfall, Verwarnung, Widerspruch, Wildschaden.

Häufige Fragen zum Thema Verkehrsrecht


Die "medizinisch-psychologische Untersuchung" (MPU) wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn sie Zweifel an der Fähigkeit eines Verkehrsteilnehmers hat, körperlich oder charakterlich in der Lage zu sein ein Fahrzeug zu führen. Zumeist erfolgt dies im Zusammenhang mit Delikten wie Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch. Alterserscheinungen, Krankheiten oder Behinderungen werden hingegen in der Regel nur mit einem rein medizinischen oder fahrtechnischen Gutachten bei Bedarf geprüft.

Die MPU besteht aus den 3 Abschnitten Reaktionstest (Konzentrationstest), ärztiche Untersuchung und psychologisches Gespräch. Zumeist ist der letzte Teil auch der entscheidende, da hier in einem persönlichen Gespräch mit einem Verkehrspsychologen ermittelt wird inwieweit der Prüfling charakterlich in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Es empfiehlt sich daher nicht unvorbereitet in die MPU zu gehen.

Die mit Abstand meisten Fälle als Rechtsbeistand im Verkehrsrecht drehen sich um die Abwehr von Bußgeldverfahren und Fahrverboten, sowie die Regelung von Schadensansprüchen nach Verkehrsunfällen. Aber natürlich gehören auch das Verkehrsvertragsrecht (Kauf, Verkauf, Leasing,... von Fahrzeugen) mit zum Verkehrsrecht und sorgen häufig für rechtliche Probleme zwischen Vertragsparteien.

Im Vordergrund steht natürlich immer die Sicherung der Unfallstelle und Versorgung aller verletzten Personen. Erst dann ist es an der Zeit sich auch rechtliche Gedanken zu machen. Entscheidend ist hier die genaue Dokumentation des Unfallortes und des Unfallgeschehens. Um den weiteren Ablauf (mit Versicherung oder Anwalt) möglichst einfach zu gestalten, sollten immer mindestens diese Daten ausgetauscht werden:
• Kennzeichen des Fahrzeuges sowie Asnchrift des Fahrzeughalters und falls abweichend auch des Fahrers
• Versicherung des Unfallverursachers (möglichst mit Vertragsnummer)
• Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Art der Unfallbeteiligung
• Namen, Anschriften und Kontaktdaten von Unfallzeugen

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Verkehrsrecht

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Verkehrsrecht.

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