Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Um Wohnraum zu schützen, geht die Landeshauptstadt
konsequent gegen sogenannten Wohnungsleerstand vor. Auf Grundlage der Satzung über Zweckentfremdung
von Wohnraum (Wohnraumschutz)
kann die Stadt Bußgelder in erheblicher Höhe verhängen – teilweise sogar bis in den sechsstelligen Bereich.
Viele Eigentümer sind überrascht, wie streng die Regelungen sind und wie schnell aus einem „vorübergehenden
Leerstand“ eine Ordnungswidrigkeit werden kann.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hier helfen, Bußgelder abzuwehren, Fristen zu sichern und rechtssichere
Lösungen zu finden.
Als spezialisierte Kanzlei für Immobilienrecht prüfen wir zunächst sorgfältig, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung vorliegt und ob die Stadt München die rechtlichen Voraussetzungen korrekt angewendet hat. Sobald Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, legen wir fristgerecht Widerspruch ein und stellen alle erforderlichen Entlastungsnachweise zusammen – beispielsweise Unterlagen zu geplanten Sanierungen, Verzögerungen durch Handwerker oder einem laufenden Verkaufsprozess. Gleichzeitig setzen wir mögliche Ausnahmen nach der Satzung für Sie durch und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Stadt, um Missverständnisse oder überzogene Forderungen zu vermeiden. Auch präventiv unterstützen wir Sie: Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Leerstand rechtssicher dokumentieren und so unnötige Bußgelder vermeiden. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Konflikte frühzeitig gelöst werden.
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Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach:
In der Praxis wurden bereits Bußgelder von mehreren zehntausend bis über hunderttausend Euro verhängt. Eigentümer sollten daher leerstehende Wohnungen nicht „laufen lassen“, sondern aktiv dokumentieren, warum der Leerstand notwendig oder unvermeidlich ist.
Trotz der strengen Zweckentfremdungssatzung erkennt die Stadt München verschiedene Situationen an, in denen ein vorübergehender Leerstand rechtlich zulässig ist und kein Bußgeld droht. Wichtig ist jedoch, dass Eigentümer solche Ausnahmen nachvollziehbar belegen können, da die Behörde ohne ausreichende Dokumentation häufig von einer unzulässigen Zweckentfremdung ausgeht.
Eine der häufigsten Ausnahmen betrifft Immobilien, die sich im Verkaufsprozess befinden. Wird eine Wohnung oder ein Haus aktiv zum Kauf angeboten und ist der Leerstand notwendig, um Besichtigungen oder eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen, kann dies als zulässiger Grund gelten. Ebenso anerkannt sind Leerstände während einer geplanten Sanierung oder Modernisierung, sofern die Arbeiten zeitnah beginnen oder bereits belegt werden können – beispielsweise durch Kostenvoranschläge, Handwerkertermine oder Baugenehmigungen. Verzögerungen durch Fachkräftemangel, Lieferprobleme oder Behördengänge werden grundsätzlich akzeptiert, wenn sie nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Eigentümers liegen.
Auch rechtlich ungeklärte Eigentumsverhältnisse, etwa bei laufenden Erbauseinandersetzungen, Nachlassverfahren oder Streitigkeiten zwischen Miteigentümern, können eine Ausnahme begründen. Solange noch nicht feststeht, wer über die Immobilie verfügen darf, kann der Leerstand unvermeidlich sein.
Darüber hinaus berücksichtigt die Stadt in bestimmten Fällen persönliche Härtegründe. Dazu können längere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder außergewöhnliche familiäre Belastungen gehören, die es dem Eigentümer unmöglich machen, die Wohnung zu vermieten oder zu bewirtschaften.
Entscheidend in allen Fällen ist die saubere, lückenlose Dokumentation: Schriftwechsel, Verträge, Rechnungen, Gutachten, Terminnachweise oder behördliche Unterlagen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt den Leerstand als zulässige Ausnahme anerkennt. Ohne diese Belege gehen Behörden regelmäßig davon aus, dass eine Zweckentfremdung vorliegt – selbst wenn tatsächlich ein legitimer Grund bestand.
Ein drohendes Bußgeld wegen Wohnungsleerstand lässt sich in vielen Fällen vermeiden, wenn Eigentümer rechtzeitig handeln und bestimmte Grundsätze beachten. Die folgenden Maßnahmen haben sich in der Praxis besonders bewährt.
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die sorgfältige Dokumentation. Behörden verlangen nachvollziehbare Nachweise, warum eine Immobilie nicht genutzt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel:
Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich ein berechtigter Leerstand gegenüber der Stadt begründen.
Viele Bußgelder entstehen, weil Eigentümer zu spät oder gar nicht auf Anfragen der Stadt reagieren. Empfehlenswert ist:
Eine aktive Kommunikation zeigt, dass der Eigentümer sich um eine Nutzung bemüht und erhöht die Chance auf Kulanz.
Für bestimmte Arten von Leerstand ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich. Dazu gehören etwa:
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Genehmigungsverfahren dauern können. Ein verspäteter Antrag wird oft nicht mehr berücksichtigt und kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
Viele Eigentümer wissen nicht genau, ob ihr Leerstand bereits als Zweckentfremdung gilt. Eine rechtliche Überprüfung ist daher sinnvoll, insbesondere wenn:
Ein frühzeitiger rechtlicher Blick auf die Situation kann teure Fehler vermeiden.
Erhält ein Eigentümer eine Anhörung oder bereits einen Bußgeldbescheid, sollte umgehend anwaltliche Unterstützung eingeholt werden. Die Fristen sind sehr kurz, und ohne fundierte Begründung lassen sich Bescheide nur schwer abwehren. Ein Anwalt kann:
Gerade im Verwaltungsrecht entscheidet oft die richtige Argumentation zur richtigen Zeit.
München setzt die Zweckentfremdungssatzung konsequent durch. Eigentümer sollten deshalb genau wissen, welche Pflichten sie haben – und welche Rechte. Ein erfahrener Anwalt sorgt dafür, dass Bußgelder abgewendet oder reduziert werden und hilft, Leerstand rechtssicher zu gestalten.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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