Sind wir doch ehrlich - ein Vorstellungsgespräch (Bewerbungsgespräch) ist für die meisten eine der unangenehmsten Situationen, die man sich vorstellen kann. Um so mehr trifft das noch zu, wenn man sich auch allgemein schon durch persönliche Merkmale, wie das eigene Alter, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Parteizugehörigkeit, körperliche oder geistige Behinderungen oder aber auch durch beispielsweise Religionszugehörigkeit diskriminiert fühlt. Dann wird ein Vorstellungsgespräch schnell zur Tortur. Bekommt man die gewünschte Stelle am Ende nicht, ergibt sich natürlich schnell das Gefühl, dass es durchaus an den oben genannten Eigenschaften liegen könnte. Diskrimierung im Vorstellungsgespräch ist heute keine Seltenheit. Mit einem Rechtsanwalt kann man sich aber gezielt gegen Diskrimierung beim Vorstellungsgespräch wehren.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht gebe ich Ihnen in einer einführenden Einschätzung eine Übersicht wie man sich gegen eine tatsächliche oder empfundene Diskriminierung bei Vorstellungsgespräch oder Bewerbungsgespräch wehren kann. Finden Sie sich nicht einfach damit ab, wenn Sie das Gefühl haben eine Arbeitsstelle aus anderen Gründen als Ihrer Qualifikation nicht bekommen zu haben. Gemeinsam mit Ihnen können wir im konkreten Diskriminierungsfall dafür sorgen, dass Sie faire Chancen im Rahmen der Bewerbung erhalten oder für Sie in größeren Fällen sogar Schadenersatz und Entschädigung erstreiten.
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Nicht alles was den Personaler interessieren könnte darf dieser auch in einem Vorstellungsgespräch fragen. Aus dem privaten Bereich betrifft dies
vor allem Fragen nach der Familienplanung, den sexuellen Neigungen oder der sexuellen Ausrichtung (heterosexuell, homosexuell), Kinderwunsch oder generell
Informationen über Lebenspartner und Familienangehörige. Zum Gesundheitszustand sind beispielsweise Fragen zu vorhandenen Behinderungen oder familiären Erbkrankheiten
unzulässig - insofern sie nicht einen direkten Bezug zum angestrebten Arbeitsplatz haben (beispielsweise Infektionskrankheiten <-> Krankenschwester).
Auch zu privaten Ansichten und dem Privatleben sind Nachfragen im Rahmen des Vorstellungsgespräches nicht zulässig. Religiöse Ansichten, Zugehörigkeit zu Parteien oder
Nachfragen zu vorhandenen Schulden müssen nicht beantwortet werden. Fragen dieser Art können ein direktes Zeichen für eine entsprechende Diskriminierung sein.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz beim Vorstellungsgespräch.
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