Der umgangssprachliche Begriff Sorgerecht wird heute ganz allgemein für den Rechtsbegriff "elterliche Sorge" verwendet. Das Sorgerecht
regelt alle wichtigen Belange und Entscheidungen, die die Eltern für ihr Kind zu treffen haben. Darunter fällt etwa die Wahl eines
Namens für das Kind, die Auwahl einer Schule oder eines Kindergartens, die religiös Erziehung oder auch Entscheidungen bei medizinischen Eingriffen.
Auch die wirtschaftlichen Belange des Kindes sind mit dem Sorgerecht eng verflochten.
Rechtlich bedeutend sind desweiteren natürlich vor allem die Bereiche des Umgangsrechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts, denn hier kommt es meistens auch
zu Problemen und Konflikten, wenn sich Eltern oder Erziehungsberechtigte um das Sorgerecht von Kindern streiten.
Sorgerechtsstreitigkeiten haben zumeist eine lange Vorgeschichte. Entsprechend emotional und konfliktbeladen sind diese Vorgänge in der Praxis. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sorgerecht, soll vor allem wieder eine sachliche Ebene einführen, auf der sich alle Betroffenen treffen können und im Sinne des Kindeswohls ihre weiteren Schritte bestimmen können.
Als Rechtsanwalt im Familienrecht helfe ich ihnen gezielt ihre Ansprüche und Rechte im Sorgerecht und Umgangsrecht durchzusetzen. Gemeinsam mit dem Partner, ehemaligen Partner oder auch Ämtern und Behörden versuchen wir Konflikte aufzulösen und eine für alle Parteien sinnvolle und tragfähige Lösung im Namen des Kindes zu finden.
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Jedes Kind hat ein Recht auf den Umgang mit seinen Eltern, auch wenn ein Elternteil nicht sorgeberechtigt ist. Gerade im Fall von Scheidungen wird dieses am Kindeswohl ausgerichtete Prinzip häufig missachtet und von Elternteilen als Druckmittel oder sogar als Bestrafung gegenüber dem ehemaligen Partner eingesetzt. Durch die hier bereits häufig sowieso schon vorher konfliktbeladene Situation, kann hier meistens nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und eine gerichtliche Entscheidung helfen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben in der Regel beide Eltern und auch nach einer Trennung oder Scheidung inne. Wird ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht nach einer Trennung beantragt, so wird dies auch heute noch vor allem der Mutter zugesprochen. Das größte Konfliktpotential bilden hier Kindesentführungen des nicht mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht versehenen Elternteils dar. Häufig sind dies heute dann sogar auch Fälle, die über Grenzen hinweg gehen. Da hier nicht nur familienrechtliche, sondern auch strafrechtliche Bereiche betroffen sind, sollte hier immer ein versierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Verheirateten Eltern fällt das Sorgerecht immer gemeinsam zu. Sind die Eltern nicht verheiratet und existiert auch keine Sorgeerklärung,
so besitzt die
Mutter das alleinige Sorgerecht. Nicht sorgeberechtigte können mit einer beurkundeten Sorgeerklärung das Sorgerecht erhalten. Erst seit kurzem
können Väter dies auch ohne die explizite Zustimmung der Mutter beantragen.
Beim Tod beider Eltern bestimmt das Familiengericht in der Regel einen Vormund, auf den das Sorgerecht übertragen wird.
Auch nach einer Trennung steht beiden sorgeberechtigten in der Regel das Sorgerecht gemeinsam zu. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Konflikten und Verletzungen des Sorgerechtes.
Einem Verlust des Sorgerechts sind in Deutschland hohe Hürden gesetzt. Es bedarf einer schweren Gefährdung des Kindeswohls, um den Entzug zu rechtfertigen. Neben körperlicher Gewalt gegen das Kind sind dies in der Praxis vor allem Gefahren für die Entwicklung des Kindes durch Erziehungsdefizite der Eltern.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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