Unterstützung bei Räumungsklagen

Im privaten und gewerblichen Bereich

Neben einer Anmeldung zum Eigenbedarf ist vor allem der Zahlungsverzug der häufigste Grund für die Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses. Der Mieter spricht dann in der Regel auch direkt eine Frist bis zur Beräumung der Wohnung oder des Objektes aus. Wehrt sich der Mieter gegen diese Kündigung und weigert er sich die Wohnung oder das Gewerbeobjekt zu räumen, so ist die Räumungsklage der nächste logische Schritt. Räumungsklagen bezüglich Wohnraum sind beim lokalen Amtsgericht einzureichen, in dem sich die Wohnung befindet. Bei gewerblichen Objekten entscheidet zusätzlich noch die Höhe des Streitwertes über die Zuständigkeit (Amtsgericht/Landgericht).

Eine Räumungsklage gegen einen Mieter ist in der Praxis relativ teuer, sehr zeitaufwendig und auch leider immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Dabei ist heutzutage weniger der gerichtliche Erfolg das Risiko, sondern trotz einer gerichtlichen Entscheidung auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben, da der Mieter nicht zahlungsfähig ist. Um auch in diesen Fällen rechtlich gut gerüstet zu sein, sollte auf eine ausführliche Rechtsberatung von Anfang an bei Räumungsklagen nicht verzichtet werden. Ebenso muss dringend vor eigenständigen und unüberlegten Handlungen gewarnt werden. Auch wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter schon sehr angespannt ist, sollten Sie keine selbstinitiierten Räumungen oder das Wechseln von Türschlössern in Betracht ziehen. Sie machen sich hiermit strafbar und schmälern Ihre Chancen im weiteren Verfahren. Auch hier kann ich Ihnen als Rechtsanwalt beratend und deeskalierend weiterhelfen.

Rechtsanwalt Räumungsklage München

Was kann ich als Rechtsanwalt in München im Bereich Räumungsklage für Sie tun?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht und Räumungsklagen in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung über die Möglichkeiten und die Risiken einer notwendigen Räumungsklage erörtern. Ebenso werden Ihnen die zu erwartenden Kosten erklärt oder eine entsprechende Honorarvereinbarung getroffen.


Uns können Sie beim Thema Räumungsklage vertrauen

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So hilft Ihnen ein Anwalt bei der Räumungsklage


Eine Räumungsklage ist für Vermieter oft der letzte Ausweg, wenn ein Mieter seine Pflichten verletzt – etwa durch Mietrückstände, unerlaubte Nutzung der Wohnung oder dauerhafte Störungen des Hausfriedens. Da das Mietrecht in Deutschland stark mieterfreundlich ausgestaltet ist, sind die rechtlichen Hürden für eine erfolgreiche Räumungsklage hoch. Für Vermieter in München ist es daher besonders wichtig, frühzeitig einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten, der den gesamten Prozess rechtssicher begleitet.

Was ist eine Räumungsklage?

Die Räumungsklage ist eine Klage des Vermieters gegen den Mieter mit dem Ziel, die Wohnung oder das Haus gerichtlich zurückzuerhalten. Voraussetzung ist in der Regel eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses. Erst wenn der Mieter trotz Kündigung nicht freiwillig auszieht, kann der Vermieter beim Amtsgericht München eine Räumungsklage einreichen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Räumungsklage ergeben sich vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

  • § 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung, z. B. bei erheblichen Mietrückständen.
  • § 569 BGB: Weitere Kündigungsgründe, etwa bei Gesundheitsgefährdung oder nachhaltiger Störung des Hausfriedens.
  • § 546 BGB: Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Erst wenn diese Voraussetzungen eingehalten sind, kann eine Räumungsklage Aussicht auf Erfolg haben.

Vorteile eines Anwalts bei der Räumungsklage


Die Unterstützung durch einen Anwalt ist für Vermieter in München unverzichtbar. Zum einen sorgt er für Rechtssicherheit, indem er prüft, ob Kündigung und Klage formal korrekt sind. Zum anderen beschleunigt er das Verfahren, da Fehler in der Vorbereitung oft zu erheblichen Verzögerungen führen. Ein erfahrener Anwalt kann zudem offene Mietforderungen durchsetzen und den Kontakt mit Gericht und Gerichtsvollzieher übernehmen. Auf diese Weise werden Vermieter entlastet und haben bessere Chancen, ihre Immobilie schnell wieder nutzen oder neu vermieten zu können.

Räumungsklage in München – Besonderheiten


München gehört zu den Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt. Dies führt dazu, dass Mietverhältnisse häufig länger vor Gericht ausgetragen werden. Ein Anwalt aus München kennt die örtlichen Gegebenheiten und die Entscheidungspraxis des Amtsgerichts München, was die Erfolgschancen in einem Räumungsverfahren erheblich verbessern kann.

Häufige Fragen zum Thema Räumungsklage


Eine Räumungsklage ist für viele Vermieter das letzte Mittel einen Mieter zum Auszug zu bewegen. Sie kann erst nach Ablauf einer entsprechenden Frist und Nachfrist erfolgen, frühestens 2 Wochen nach erfolgter Kündigung. Nach Einreichung der Klageschrift und Zahlung des Kostenvorschusses erhält der Mieter die entsprechende Räumungsklage mit der Post. 4 Wochen nach Urteilsverkündigung kann ein Räumungsurteil dann vollzogen werden.

Meistens handelt es sich hier um Mietrückstände oder um Eigenbedarf. Aber auch Störung des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung oder absichtliche Beschädigung des Mietobjektes können eine Kündigung und Räumungsklage nach sich ziehen.

Die Kosten der Räumungsklage sind abhängig vom Streitwert, also der Miete. In der Praxis belaufen sich die Anwaltskosten meist auf 1.000-2.000€. Die anfallenden Gerichtskosten müssen vom Kläger vorausgelegt und von der unterlegenen Partei getragen werden.

Nur selten bekommt man eine Räumungsklage in weniger als 3 Monaten durch. In der Praxis ist eher mit 5-6 Monaten zu rechnen.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Räumungsklage

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

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