Neben einer Anmeldung zum Eigenbedarf ist vor allem der Zahlungsverzug der häufigste Grund für die Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses.
Der Mieter spricht dann in der Regel auch direkt eine Frist bis zur Beräumung der Wohnung oder des Objektes aus. Wehrt sich der Mieter gegen diese
Kündigung und weigert er sich die Wohnung oder das Gewerbeobjekt zu räumen, so ist die Räumungsklage der nächste logische Schritt.
Räumungsklagen bezüglich Wohnraum sind beim lokalen Amtsgericht einzureichen, in dem sich die Wohnung befindet. Bei
gewerblichen Objekten entscheidet zusätzlich noch die Höhe des Streitwertes über die Zuständigkeit (Amtsgericht/Landgericht).
Eine Räumungsklage gegen einen Mieter ist in der Praxis relativ teuer, sehr zeitaufwendig und auch leider immer mit
einem gewissen Risiko verbunden. Dabei ist heutzutage weniger der gerichtliche Erfolg das Risiko, sondern trotz einer gerichtlichen Entscheidung
auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben, da der Mieter nicht zahlungsfähig ist. Um auch in diesen Fällen rechtlich gut gerüstet zu sein,
sollte auf eine ausführliche Rechtsberatung von Anfang an bei Räumungsklagen nicht verzichtet werden. Ebenso muss dringend vor eigenständigen und unüberlegten
Handlungen gewarnt werden. Auch wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter schon sehr angespannt ist, sollten Sie keine selbstinitiierten
Räumungen oder das Wechseln von Türschlössern in Betracht ziehen. Sie machen sich hiermit strafbar und schmälern Ihre Chancen im weiteren Verfahren.
Auch hier kann ich Ihnen als Rechtsanwalt beratend und deeskalierend weiterhelfen.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht und Räumungsklagen in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung über die Möglichkeiten und die Risiken einer notwendigen Räumungsklage erörtern. Ebenso werden Ihnen die zu erwartenden Kosten erklärt oder eine entsprechende Honorarvereinbarung getroffen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Eine Räumungsklage ist für viele Vermieter das letzte Mittel einen Mieter zum Auszug zu bewegen. Sie kann erst nach Ablauf einer entsprechenden Frist und Nachfrist erfolgen, frühestens 2 Wochen nach erfolgter Kündigung. Nach Einreichung der Klageschrift und Zahlung des Kostenvorschusses erhält der Mieter die entsprechende Räumungsklage mit der Post. 4 Wochen nach Urteilsverkündigung kann ein Räumungsurteil dann vollzogen werden.
Meistens handelt es sich hier um Mietrückstände oder um Eigenbedarf. Aber auch Störung des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung oder absichtliche Beschädigung des Mietobjektes können eine Kündigung und Räumungsklage nach sich ziehen.
Die Kosten der Räumungsklage sind abhängig vom Streitwert, also der Miete. In der Praxis belaufen sich die Anwaltskosten meist auf 1.000-2.000€. Die anfallenden Gerichtskosten müssen vom Kläger vorausgelegt und von der unterlegenen Partei getragen werden.
Nur selten bekommt man eine Räumungsklage in weniger als 3 Monaten durch. In der Praxis ist eher mit 5-6 Monaten zu rechnen.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Räumungsklagen.
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