Bei Problemen in oder nach der Probezeit hilft häufig nur der Rechtsanwalt um Ihr Recht durchzusetzen
Die Probezeit hat ihren Hintergrund im deutschen Kündigungsschutzrecht, denn nach einer Anstellungszeit von 6 Monaten ist der
Arbeitnehmer durch eine ungerechtfertigte Kündigung durch seinen Arbeitgeber geschützt. Daher umfasst die Probezeit in der Regel auch fast immer diese 6 Monate.
Die Probezeit ist aber auch davon abgesehen natürlich ein sinnvolles Konstrukt für beide Parteien, um festzustellen, ob man denn überhaupt für längere Zeit
gut zusammenarbeiten kann.
Kündigung in der Probezeit immer möglich?
Entgegen weit verbreiteter Meinung ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit aber nicht automatisch gültig und nicht anfechtbar. Vor allem formelle Fehler
können dazu genutzt werden, um sich gegen eine ausgesprochene Kündigung in der Probezeit zu wehren. Hierzu gehören zum Beispiel die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
oder das Aussprechen der Kündigung durch einen nicht Bevollmächtigten. Aber auch materielle Fehler wie diskriminierende oder bestrafende Kündigung können im
nachgewiesenene Einzellfall genutzt werden.
Desweiteren hat der Gesetzgeber
auch eine ganze Reihe sittenwidriger oder treuwidriger Fälle offen gelassen, um Kündigungen in der Probezeit anfechtbar zu machen. Diese sind aber
praktisch immer im Einzelfall zu prüfen.
Was kann ich als Rechtsanwalt bei Kündigung in der Probezeit tun?
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen Erstberatung eine Einschätzung über die Möglichkeit und die Chancen für eine Abwendung Ihrer Kündigung erörtern. Eine Kündigung ist auch und gerade in der Probezeit im ersten Moment immer ein großer Schock - und häufig scheut man zunächst vielleicht auch das Entstehen anwaltlicher Kosten - aber gerade im deutschen Arbeitsrecht gibt es viele Wege sich mit dem Arbeitgeber auch außergerichtlich einigen zu können.