Wenn ein Mietverhältnis zu Ende geht, dann kommt auch das schon oftmals vergessene Thema der beim Einzug hinterlegten Mietkaution wieder auf den Tisch. Schließlich will ja man auch möglichst den gesamten Betrag (ggfs. plus Verzinsung) der Mietkaution gerne wiederbekommen. Heute ist es aber leider schon sehr oft die Regel, dass es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Mietkaution kommt.
Grundsätzlich tauchen beim Thema Mietkaution immer wieder Varianten der folgenden 4 Probleme auf:
Da die Mietkaution rechtlich eine Sicherheitsleistung darstellt, ist der Vermieter auch dazu verpflichtet diese zurückzuzahlen sobald der Sicherungszweck entfällt. Da dies aber nicht zwangsläufig das Ende des Mietverhältnisses sein muss, kann es sinnvoll sein, bei Streitigkeiten frühzeitig einen versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Der Rechtsanwalt kann für Sie auch die formelle und inhaltliche Korrektheit einer Mietkautionsabrechnung rechtssicher beurteilen und falls notwendig dagegen vorgehen.
Rechtliche Abrechnungsmängel finden und abziehbare Kosten aufspüren - das ist das Ziel einer Prüfung der Mietkautionsabrechnung durch einen Rechtsanwalt. Denn das deutsche Mietrecht definiert sehr klar für welche Schäden Sie als ehemaliger Mieter ggfs. haften müssen oder eben nicht. In einem ausführlichen Erstberatungsgespräch kann ich Sie gerne zu den möglichen Risiken und Kosten informieren und Ihnen die möglichen Rechtswege bei Streitigkeiten um die Mietkaution aufzeigen.
Selbstverständlich kann ich als Rechtsanwalt aber auch Vermieter bei der korrekten Gestaltung und Ausführung der Rückzahlung der Mietkaution beraten und vertreten. Damit vermeiden Sie unnötige Streitigkeiten mit Mietern und haben Rechtssicherheit für eventuell einbehaltene Anteile der Mietkaution.
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Nach dem Ende eines Mietverhältnisses stellt sich für viele Mieter die Frage, wann die Mietkaution zurückgezahlt werden muss. Grundsätzlich dient die Kaution dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Bestehen keine offenen Ansprüche mehr, muss der Vermieter die Kaution einschließlich der gegebenenfalls angefallenen Zinsen zurückzahlen.
Allerdings bedeutet das Ende des Mietvertrages nicht automatisch, dass die Mietkaution sofort am Tag der Wohnungsübergabe ausgezahlt werden muss. Dem Vermieter kann eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zustehen. Wie lange der Vermieter die Kaution im konkreten Fall zurückbehalten darf, hängt insbesondere davon ab, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen sind.
Wer nach dem Auszug längere Zeit auf seine Kaution wartet, sollte deshalb zunächst klären, aus welchem Grund der Vermieter die Auszahlung zurückhält. Ein Rechtsanwalt für Mietkaution in München kann prüfen, ob der Einbehalt noch gerechtfertigt ist und gegebenenfalls die Rückzahlung der Kaution geltend machen.
Wenn der Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt, sollten Mieter zunächst klären, ob bereits eine Kautionsabrechnung vorliegt. Hat der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, sollte nachvollziehbar sein, auf welche Forderungen sich der Einbehalt bezieht.
Fehlt eine nachvollziehbare Abrechnung oder wird die Kaution ohne erkennbaren Grund weiter zurückgehalten, kann eine schriftliche Aufforderung zur Abrechnung und Auszahlung sinnvoll sein. Dabei sollte eine angemessene Frist gesetzt werden.
Bleibt auch danach eine Reaktion aus, kann ein Anwalt für Mietrecht in München prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie diese gegenüber dem Vermieter durchgesetzt werden können. Je nach Sachverhalt kann zunächst eine außergerichtliche Aufforderung ausreichen. In anderen Fällen kann auch eine gerichtliche Durchsetzung der Kautionsrückzahlung erforderlich werden.
Besonders häufig entsteht Streit darüber, ob der Vermieter bestimmte Beträge von der Mietkaution abziehen darf. Eine Kautionsabrechnung sollte deshalb nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Der Vermieter kann die Kaution nicht beliebig für sämtliche Kosten verwenden, die nach seinem eigenen Verständnis mit der Wohnung zusammenhängen. Entscheidend ist vielmehr, ob tatsächlich ein Anspruch gegen den ehemaligen Mieter besteht und ob dieser Anspruch durch die Mietkaution gesichert werden darf.
Bei der Prüfung einer Kautionsabrechnung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:
Gerade bei höheren Kautionsbeträgen kann sich eine rechtliche Prüfung lohnen. Denn nicht jede Forderung, die der Vermieter in einer Kautionsabrechnung aufführt, muss automatisch berechtigt sein.
Streitigkeiten über die Mietkaution entstehen häufig erst nach dem Auszug, wenn der Mieter bereits eine neue Wohnung bezogen hat und mit der Rückzahlung der Kaution rechnet. Einbehalte wegen Schäden, ausstehender Betriebskosten oder angeblicher Forderungen können dann schnell zu erheblichen finanziellen Auseinandersetzungen führen.
Die Kanzlei Schreiber in München-Neuhausen berät sowohl Mieter als auch Vermieter bei rechtlichen Fragen rund um die Mietkaution. Dazu gehören insbesondere die Prüfung von Kautionsabrechnungen, die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen sowie die rechtliche Bewertung von Einbehalten.
Wenn Sie Ihre Mietkaution zurückfordern möchten oder der Vermieter einen Teil der Kaution einbehält, können Sie den konkreten Sachverhalt im Rahmen einer Erstberatung besprechen. Dabei können die rechtlichen Möglichkeiten, mögliche Risiken und das weitere Vorgehen individuell eingeschätzt werden.
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
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