DSGVO Abmahnung als Massenphänomen
Aktiv handeln mit Rechtsanwalt
Eine DSGVO-Abmahnung kann für Unternehmen, Selbstständige und Betreiber von Webseiten erhebliche
rechtliche und finanzielle Folgen haben. Beanstandet werden können beispielsweise eine fehlerhafte Datenschutzerklärung,
eine unzulässige Datenverarbeitung, fehlende Einwilligungen oder Verstöße gegen Informationspflichten. Wer eine Abmahnung
wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung erhält, sollte diese daher nicht vorschnell
akzeptieren oder die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Als Rechtsanwalt für DSGVO-Abmahnungen in München kann ich prüfen, ob der geltend gemachte
Datenschutzverstoß tatsächlich vorliegt und ob die Abmahnung rechtlich berechtigt ist. Dabei geht es nicht nur
um den konkreten Datenschutzverstoß, sondern auch um die Frage, ob der Abmahnende überhaupt zur Geltendmachung
der Ansprüche berechtigt ist und ob die geforderten Kosten und Unterlassungsansprüche gerechtfertigt sind.
Einige wichtige Punkte haben wir auch in unserer DSGVO Checkliste
zusammengefasst.
Beratung bei Abmahnung durch Rechtsanwalt für DSGVO in München / Neuhausen
Gehen Sie bei einer DSGVO Abmahnung kein unnötiges Risiko ein. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten und vermeiden Sie zukünftige Abmahnungen durch vorausschauendes Handeln im Internet. Mit jahrelanger Erfahrung als Rechtsanwalt und Betriebswirt helfe ich Ihnen die rechtlichen Risiken im Hinblick auf die neue Verordnung zum Datenschutz zu minimieren.
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Was ist eine DSGVO-Abmahnung?
Mit einer DSGVO-Abmahnung wird in der Regel die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beanstandet. Hintergrund können unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage, unzureichende Datenschutzinformationen oder bestimmte Verstöße bei der Gestaltung einer Webseite sein.
Nicht jede datenschutzrechtliche Beanstandung stellt jedoch automatisch einen berechtigten Abmahnanspruch dar. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, auf welche Vorschriften sich die Abmahnung stützt und welche Ansprüche tatsächlich geltend gemacht werden.
In der Praxis können unterschiedliche datenschutzrechtliche Sachverhalte Anlass für eine Abmahnung sein. Dazu gehören beispielsweise:
- fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen
- fehlende oder unwirksame Einwilligungen
- unzulässige Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien
- Verstöße bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- unzureichende Informationen über die Datenverarbeitung
- datenschutzrechtlich problematische Einbindungen externer Dienste
Ob tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, muss anhand der konkreten technischen und rechtlichen Situation beurteilt werden. Gerade bei Webseiten können bereits Änderungen an eingebundenen Diensten, Analysewerkzeugen oder Formularen Auswirkungen auf die datenschutzrechtliche Bewertung haben.
⚠️ Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Eine DSGVO-Abmahnung enthält häufig die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung kann weitreichende und langfristige Verpflichtungen begründen. Bei einem erneuten Verstoß können unter Umständen Vertragsstrafen entstehen.
Vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte deshalb geprüft werden, ob der behauptete Verstoß besteht und wie eine Erklärung gegebenenfalls formuliert werden kann. Eine unveränderte Übernahme der vorformulierten Erklärung ist nicht in jedem Fall erforderlich oder sinnvoll.
Welche Kosten können bei einer DSGVO-Abmahnung entstehen?
Je nach Abmahnung können neben der geforderten Unterlassung auch Rechtsanwaltskosten oder weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe solche Forderungen berechtigt sind, hängt unter anderem von der rechtlichen Grundlage des Anspruchs und den konkreten Umständen des Falles ab.
Als Rechtsanwalt für DSGVO-Abmahnungen in München kann ich die geltend gemachten Ansprüche und Kosten überprüfen und klären, welche Reaktion gegenüber dem Abmahner angezeigt ist.
DSGVO-Abmahnung erhalten?
Was tun?
Wer eine DSGVO-Abmahnung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und insbesondere keine Erklärung unterschreiben, ohne deren Inhalt und rechtliche Folgen geprüft zu haben. Sinnvoll ist es, das vollständige Abmahnschreiben einschließlich Anlagen anwaltlich überprüfen zu lassen.
Je nach Sachverhalt kann es erforderlich sein, die beanstandete Datenverarbeitung oder die betroffene Webseite kurzfristig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gleichzeitig sollte die rechtliche Berechtigung der Abmahnung unabhängig davon beurteilt werden.
Bei einer DSGVO-Abmahnung in München kommt es auf eine schnelle und genaue Prüfung an. Die Kanzlei Schreiber berät Unternehmen, Selbstständige und Webseitenbetreiber bei datenschutzrechtlichen Abmahnungen und unterstützt bei der Prüfung von Unterlassungsforderungen, Kostenforderungen und weiteren Ansprüchen.
Wenn Sie eine DSGVO-Abmahnung erhalten haben, sollte das Schreiben möglichst frühzeitig rechtlich geprüft werden. So lässt sich klären, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche weiteren Schritte im konkreten Fall erforderlich sind.