Fachliche Rechtsberatung zur Dienstwagenvereinbarung

Unsicherheiten vermeiden

Bei einer Dienstwagenvereinbarung geht es vorrangig um die privaten Nutzungsmöglichkeiten von Firmenfahrzeugen und Dienstwagen. Sie regelt alle Einzelheiten zur Nutzung eines Fahrzeuges zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In der Praxis wird eine Dienstwagenvereinbarung zumeist mit einzelnen Arbeitsnehmern geschlossen, generell gibt es aber auch Möglichkeiten für pauschale (alle Arbeitenehmer haben das Recht) oder klassifizierte (Arbeitnehmer mit speziellen Voraussetzungen haben das Recht) Dienstwagenvereinbarungen.

Eine Dienstwagenvereinbarung soll vor allem 2 Dinge regeln: Unsicherheiten und Streitigkeiten bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen vermeiden sowie Rechtssicherheit bei allen beteiligten Parteien herstellen. Dabei geht es unter anderem um Fragen welche Art von Fahrzeugen der Arbeitnehmer dem Benutzer schuldet und zu welchem Zweck, aber auch darum wie, wann und wo diese Nutzungsrechte enden oder wer im Falle von Unfallschäden haftet.

Rechtsanwalt Dienstwagenvereinbarung München

Was kann ich als Rechtsanwalt beim Thema Dienstwagenvereinbarung für Sie tun?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Dienstwagenvereinbarung in München kann ich Ihnen in einer einleitenden Erstberatung die in Ihrem Fall sinnvollen Möglichkeiten einer Dienstwagenvereinbarung aufzeigen - es kommt hier nämlich immer sehr auf den Einzellfall an. Möchten Sie als Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt? Möchten Sie als Arbeitnehmer Garantien und Rechtssicherheit über die Nutzung des Fahrzeuges? Wollen Sie mit dem Firmenwagen auch gerne in Urlaub fahren? Dies alles sind Punkte, die in einer Dienstwagenvereinbarung geregelt sein können oder sogar sollten.

Gehen Sie als Arbeitgeber kein Risiko ein beim Thema Dienstwagen und Firmenwagen - verschaffen Sie sich Rechtssicherheit durch eine fachliche Beratung beim Rechtsanwalt.


Uns können Sie beim Thema Dienstwagenvereinbarung vertrauen

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Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Dienstwagenvereinbarung

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei der Dienstwagenvereinbarung.

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