Bei einer Dienstwagenvereinbarung geht es vorrangig um die privaten Nutzungsmöglichkeiten von Firmenfahrzeugen und Dienstwagen. Sie
regelt alle Einzelheiten zur Nutzung eines Fahrzeuges zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In der Praxis wird eine Dienstwagenvereinbarung
zumeist mit einzelnen Arbeitsnehmern geschlossen, generell gibt es aber auch Möglichkeiten für pauschale (alle Arbeitenehmer haben das Recht) oder
klassifizierte (Arbeitnehmer mit speziellen Voraussetzungen haben das Recht) Dienstwagenvereinbarungen.
Eine Dienstwagenvereinbarung soll vor allem 2 Dinge regeln: Unsicherheiten und Streitigkeiten bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen
vermeiden sowie Rechtssicherheit bei allen beteiligten Parteien herstellen. Dabei geht es unter anderem um Fragen welche Art von Fahrzeugen der Arbeitnehmer
dem Benutzer schuldet und zu welchem Zweck, aber auch darum wie, wann und wo diese Nutzungsrechte enden oder wer im Falle von Unfallschäden haftet.
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Dienstwagenvereinbarung in München kann ich Ihnen in einer einleitenden Erstberatung die in Ihrem Fall sinnvollen Möglichkeiten einer Dienstwagenvereinbarung aufzeigen - es kommt hier nämlich immer sehr auf den Einzellfall an. Möchten Sie als Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt? Möchten Sie als Arbeitnehmer Garantien und Rechtssicherheit über die Nutzung des Fahrzeuges? Wollen Sie mit dem Firmenwagen auch gerne in Urlaub fahren? Dies alles sind Punkte, die in einer Dienstwagenvereinbarung geregelt sein können oder sogar sollten.
Gehen Sie als Arbeitgeber kein Risiko ein beim Thema Dienstwagen und Firmenwagen - verschaffen Sie sich Rechtssicherheit durch eine fachliche Beratung beim Rechtsanwalt.
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Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
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