Fachliche Rechtsberatung zur Dienstwagenvereinbarung

Unsicherheiten vermeiden

Bei einer Dienstwagenvereinbarung geht es vorrangig um die privaten Nutzungsmöglichkeiten von Firmenfahrzeugen und Dienstwagen. Sie regelt alle Einzelheiten zur Nutzung eines Fahrzeuges zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In der Praxis wird eine Dienstwagenvereinbarung zumeist mit einzelnen Arbeitsnehmern geschlossen, generell gibt es aber auch Möglichkeiten für pauschale (alle Arbeitenehmer haben das Recht) oder klassifizierte (Arbeitnehmer mit speziellen Voraussetzungen haben das Recht) Dienstwagenvereinbarungen.

Eine Dienstwagenvereinbarung soll vor allem 2 Dinge regeln: Unsicherheiten und Streitigkeiten bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen vermeiden sowie Rechtssicherheit bei allen beteiligten Parteien herstellen. Dabei geht es unter anderem um Fragen welche Art von Fahrzeugen der Arbeitnehmer dem Benutzer schuldet und zu welchem Zweck, aber auch darum wie, wann und wo diese Nutzungsrechte enden oder wer im Falle von Unfallschäden haftet.

Rechtsanwalt Dienstwagenvereinbarung München

Was kann ich als Rechtsanwalt beim Thema Dienstwagenvereinbarung für Sie tun?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Dienstwagenvereinbarung in München kann ich Ihnen in einer einleitenden Erstberatung die in Ihrem Fall sinnvollen Möglichkeiten einer Dienstwagenvereinbarung aufzeigen - es kommt hier nämlich immer sehr auf den Einzellfall an. Möchten Sie als Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt? Möchten Sie als Arbeitnehmer Garantien und Rechtssicherheit über die Nutzung des Fahrzeuges? Wollen Sie mit dem Firmenwagen auch gerne in Urlaub fahren? Dies alles sind Punkte, die in einer Dienstwagenvereinbarung geregelt sein können oder sogar sollten.

Gehen Sie als Arbeitgeber kein Risiko ein beim Thema Dienstwagen und Firmenwagen - verschaffen Sie sich Rechtssicherheit durch eine fachliche Beratung beim Rechtsanwalt.


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Dienstwagenvereinbarung: Rechte, Pflichten und rechtliche Gestaltung


Eine Dienstwagenvereinbarung ist ein zentraler Bestandteil vieler Arbeitsverträge, insbesondere für Führungskräfte und Mitarbeiter mit hoher Verantwortung. Da der Dienstwagen sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke genutzt werden kann, entstehen zahlreiche rechtliche Fragen. Aus anwaltlicher Sicht ist es daher entscheidend, die Vereinbarung präzise und rechtssicher zu gestalten.

Eine Dienstwagenvereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die festlegt, unter welchen Bedingungen ein Dienstwagen überlassen wird. Sie kann direkt im Arbeitsvertrag integriert oder in einer separaten Zusatzvereinbarung festgeschrieben werden.

Im Kern geht es dabei um folgende Punkte:

  • Nutzung des Fahrzeugs (dienstlich, privat, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
  • Kostentragung (Benzin, Reparaturen, Versicherung)
  • Rückgabe- und Versteuerungsmodalitäten
  • Pflichten und Haftungsfragen des Arbeitnehmers

Typische Inhalte einer Dienstwagenvereinbarung


Eine rechtssichere Dienstwagenvereinbarung sollte die Interessen beider Parteien berücksichtigen und klare Regelungen enthalten. Wichtige Punkte sind:

1. Überlassung und Nutzung

  • Festlegung des Fahrzeugs (Marke, Modell, Ausstattung).
  • Regelung, ob auch private Nutzung erlaubt ist.
  • Einschränkungen bei Urlaubsfahrten ins Ausland.

2. Kosten und Versicherung

  • Wer trägt die laufenden Kosten (Kraftstoff, Wartung, Versicherung)?
  • Haftung des Arbeitnehmers bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Beschädigung.
  • Selbstbeteiligung im Schadenfall.

  • 3. Steuerliche Behandlung

  • Anwendung der 1%-Regelung oder Führung eines Fahrtenbuchs.
  • Beteiligung des Arbeitnehmers an den Steuerlasten.

  • 4. Pflichten des Arbeitnehmers

    • Sorgsamer Umgang mit dem Fahrzeug.
    • Pflicht zur Vorlage eines gültigen Führerscheins.
    • Meldepflicht bei Unfällen oder Schäden.

    5. Rückgabe des Fahrzeugs

    • Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. bei Kündigung, Krankheit, Elternzeit).
    • Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe.
    • Möglichkeit der Entziehung des Dienstwagens während des laufenden Arbeitsverhältnisses.

    Typische Streitpunkte einer Dienstwagenvereinbarung


    Aus anwaltlicher Praxis ergeben sich bei Dienstwagenvereinbarungen häufig Konflikte:

    • Entzug des Dienstwagens bei Kündigung: Darf der Arbeitgeber den Wagen sofort zurückfordern, auch wenn die Kündigungsfrist noch läuft?
    • Unfall und Haftung: Muss der Arbeitnehmer für Schäden aufkommen, wenn er einen Unfall verursacht?
    • Versteuerung bei eingeschränkter Nutzung: Ist ein geldwerter Vorteil auch zu versteuern, wenn die private Nutzung nicht erlaubt ist?

    Eine klare Vertragsgestaltung vermeidet spätere Auseinandersetzungen und schafft Rechtssicherheit.

    Warum WIR

    Erfahrung und Expertise beim Thema Dienstwagenvereinbarung

    Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

    Strategie

    Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

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