Das deutsche Arbeitszeitrecht ist geprägt von einer Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen.
Wer in München arbeitet oder hier ein Unternehmen führt, stößt schnell auf Fragen wie:
• Welche Höchstarbeitszeiten sind zulässig?
• Wann müssen Pausen gewährt werden?
• Wie sind Überstunden rechtlich geregelt?
• Welche Sonderregelungen gelten für Schichtarbeit oder Teilzeit?
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München hilft Ihnen, diese Fragen rechtssicher zu beantworten –
sowohl präventiv bei der Vertragsgestaltung als auch im Streitfall vor dem Arbeitsgericht.
Als erfahrener Münchner Rechtsanwalt für Arbeitszeitregelungen biete ich nicht nur juristische Expertise, sondern kenne auch die regionale Rechtsprechung der Arbeitsgerichte München I und II. Das ist besonders wichtig, da Richter in Detailfragen oft unterschiedlich entscheiden.
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Das zentrale Regelwerk ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es legt unter anderem fest:
Darüber hinaus können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen in München und Bayern weitere Vorgaben enthalten, die von den gesetzlichen Mindeststandards abweichen – oft zugunsten der Arbeitnehmer.
In der anwaltlichen Praxis in München sind vor allem folgende Themen häufig Anlass für Konflikte:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten oft darüber, ob und in welcher Höhe Überstunden zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen sind.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht die Pflicht zur objektiven Zeiterfassung. In vielen Betrieben ist die Umsetzung noch unklar.
Gerade in Kliniken, im Einzelhandel oder in der Gastronomie in München gibt es häufig Diskussionen über Zulässigkeit und Bezahlung.
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung. Arbeitgeber müssen diesen Wünschen nur in engen Grenzen widersprechen können.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten in München lassen sich vermeiden, wenn die Arbeitszeitregelungen von Anfang an klar und rechtssicher formuliert sind. Ein Anwalt kann hier helfen, Risiken zu minimieren und sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die Rechte des Arbeitnehmers zu wahren.
Zu unseren Leistungen zählen:
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert als Rechtsanwalt eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz im Arbeitsrecht München.
+49 (89) / 139 284 10