Im Falle eines Arbeitsunfalls

Schnelle Hilfe durch erfahrenen Rechtsanwalt

Ein Arbeitsunfall ist von außen gesehen meist recht einfach definiert - nämlich ein Gesundhetsschaden (oder sogar Todesfall) durch ein zeitlich begrenztes Ereignis während der Ausübung einer Arbeit. Juristisch gesehen sind Arbeitsunfälle aber immer eine ganz heikle Angelegenheit. Die Anerkennung von körperlichen Schäden als ein Arbeitsunfall erfordert für den Rechtsanwalt oftmals viel Recherche und Begründungsarbeit, denn neben dem Unfallgeschehen selbst gilt es auch immer die wirklich versicherungstechnisch abgedeckten Tätigkeiten genau zu untersuchen und darzulegen.

Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt dafür, dass Geschädigten Kosten für Behandlungen und Reha erstattet werden. Auch Unfallrenten können fällig werden. In vielen Fällen muss aber ein Rechtsanwalt bemüht werden, um Ansprüche auch wirklich durchzusetzen.

Rechtsanwalt Arbeitsunfall München

Was kann ich als Rechtsanwalt beim Thema Arbeitsunfall für Sie tun?

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Arbeitsunfall in München kann ich Ihnen in einer ausführlichen und persönlichen Erstberatung eine einführende Einschätzung in Ihrem konkreten Fall geben.


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Wer ist bei einem Arbeitsunfall versicherungstechnisch geschützt?


Die gesetzliche Unfallversicherung schützt natürlich in erster Linie Angestellte, Arbeitnehmer und Auszubildende ab. Aber auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder fallen unter den Schutz sowie auch pflegende Angehörige oder sogar ehrenamtliche Helfer. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern aufgebracht. Für Beamten hingegen gilt die Unfallfürsorge, ein Teil der deutschen Beamtenversorgung.

Wegeunfälle sind auch Arbeitsunfälle


Nicht nur die Zeit der eigentlichen Arbeit kann für einen Arbeitsunfall gelten, sondern auch auch die Wege von oder zur Arbeit. Versicherungstechnisch schwierig wird es immer dann, wenn der Weg auch noch für andere Erledigungen genutzt wird, die nicht direkt mit der Arbeit zu tun haben. Selbst der Stop an der Tankstelle kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Andererseits müssen die Wege von und zur Arbeit nicht zwangsläufig eigene Wohnstätten sein. Auch Wohnungen von Bekannten oder sogar der Weg in die Kneipe nach Feierabend kann als Arbeitsweg angesehen werden.

Leistungen bei einem Arbeitsunfall


Wird ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt, dann trägt die gesetzliche Unfallversicherung die notwendigen Behandlungskosten. In schwereren Fällen sind darin auch Reha-Kosten oder Unfall-Renten eingeschlossen.

Arbeitsunfall, was tun?


Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind innerhalb von 3 Tagen bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse zu melden. Bei schweren oder sehr schweren Verletzung muss sogar umgehend eine Meldung erfolgen. Eine Unfalluntersuchung ist ebenfalls praktisch immer vorzunehmen.

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsunfall


Ein Unfall auf dem Weg von und zur Arbeit zählt auch als Arbeitsunfall. Zu beachten ist aber, dass auf dem Weg keine privaten Umwege oder Erledigungen erfolgt sein dürfen. Dann kann es schnell Probleme mit der Versicherung geben.

Auf jeden Fall abgedeckt sind direkte Behandlungskosten. Bei schweren Unfällen sind zudem auch Reha- oder Rentenkosten durch die Versicherung gedeckt.

Sollte die Versicherung Probleme machen, muss man zwangsläufig mit einem Rechtsanwalt versuchen seine Ansprüche durchzusetzen. Eine Spezialisierung im Arbeitsrecht ist hier von Vorteil.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Arbeitsunfall

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

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