Ihre Rechte zur Altersteilzeit

Wahrnehmen mit Rechtsanwalt Schreiber in München

Mit dem Gesetz zur Altersteilzeit wird älteren Arbeitnehmern ein sanfter Übergang vom Arbeitsleben in die Rente ermöglicht. Nachfolgenden, jüngeren Arbeitnehmern stehen hierdurch bessere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Einen richtigen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es aber noch nicht, wodurch in der Praxis oftmals individuelle Verhandlungen notwendig werden. Auch kann das Thema "Diskriminierung" bei der Altersteilzeit eine Rolle spielen, sofern bei unterschiedlichen Arbeitnehmern unterschiedliche Modelle angewendet wurden. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist also beim Thema Altersteilzeit durchaus sinnvoll und kann dabei helfen finanzielle Vorteile zu erzielen.

Rechtsanwalt Altersteilzeit München

Voraussetzungen und Regelungen für die Altersteilzeit

Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. sein. Auf der anderen Seite gelten für den Arbeitgeber feste Voraussetzungen für das zu leistende Arbeitsentgelt innerhalb der Altersteilzeit sowie die Verpflichtung zu Neueinstellungen.

Wie die Altersteilzeit konkret umgesetzt wird, kann individuell verhandelt werden. In der Praxis kommt aber vor allem das "Blockmodell" zur Anwendung, bei dem sich Phasen der Beschäftigung mit Phasen der Nicht-Beschäftigung abwechseln.


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