Fachliche Rechtsberatung im Handelsrecht
Handelsrecht kompakt
Das Handelsrecht ist ein spezieller Teil des
Zivilrechts, der sich mit den rechtlichen Beziehungen
zwischen Kaufleuten
und Unternehmen beschäftigt. Es regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmern, Handelsgesellschaften und anderen
Marktteilnehmern und schafft damit einen Rahmen für den wirtschaftlichen Verkehr. In Deutschland ist das Handelsrecht
überwiegend im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.
• Das Handelsrecht umfasst vereinfacht gesagt Sonderrechte für Kaufleute.
• Der Umfang des Handelsrechts und seine häufige Erweiterung, macht es zu einem sehr spannenden Rechtsgebiet.
• Im Fokus stehen natürlich die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, Gestaltung von kaufmännisch
sinnvollen Dokumenten und Verträgen, aber
eben auch wettbewerbsrechtliche Aspekte.
Wir beraten und vertreten insbesondere mittelständische Unternehmer, aber auch Einzelunternehmer in allen Bereichen des Handelsrechts.
Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht des Kaufmannes. Im Wesentlichen betreffen die Vorschriften des Handelsrechts die Rechtsbeziehungen des Kaufmannes zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen anderen Themen als Rechtsanwalt für Handelsrecht fachmännisch weiter:
Anspruchsabwehr, Anspruchsdurchsetzung, Ausgleichsansprüche, Dienstverträge,
E-Commerce,
Forderungen (Durchsetzung und Abwehr), Geheimhaltungsvereinbarung, Handelsvertreterrecht, Know-How Schutz,
NDA (non-diclosure agreement), Produkthaftungsrecht, Provisionen, Schadensrecht, Urhberrechte, Vertragsgestaltung,
Werkverträge, Wettbewerbsverbote (Durchsetzung und Abwehr)
Uns können Sie beim Thema Handelsrecht vertrauen
- Fundierte Beratung
- Für große und kleine Unternehmen
- Kurzfristige Termine
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Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung - persönlich, Telefon, Videoanruf.
Wer ist vom Handelsrecht betroffen?
- Kaufleute im Sinne des HGB – das sind Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben.
- Handelsgesellschaften – z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaften.
- Unternehmen im Außenhandel – auch Verträge mit Lieferanten oder internationalen Geschäftspartnern können unter handelsrechtliche Bestimmungen fallen.
Das Handelsrecht: Eine Grundlage für wirtschaftliche Transaktionen
Das Handelsrecht bildet das rechtliche Gerüst, das den Rahmen für kommerzielle Aktivitäten und wirtschaftliche Transaktionen bildet. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die sich auf das Handeln von Unternehmen, Händlern und Kaufleuten beziehen. Diese Gesetze und Bestimmungen variieren je nach Rechtsordnung, aber ihr Hauptziel bleibt konstant: die Förderung des Handels und die Gewährleistung fairer und transparenter Geschäftspraktiken.
Die Wurzeln des Handelsrechts reichen weit zurück in die Geschichte der menschlichen Zivilisation. Bereits in antiken Gesellschaften wie dem Römischen Reich gab es Regeln und Gesetze, die den Handel regelten. Im Mittelalter entwickelten sich in Europa Handelszentren wie Venedig und Florenz, die eigene Handelsgesetze und -bräuche etablierten.
Mit der Zeit wurde das Handelsrecht immer komplexer, insbesondere mit dem Aufkommen des modernen Handels und der Globalisierung. Heutzutage basiert das Handelsrecht auf einer Mischung aus nationalen Gesetzen, internationalen Abkommen und Handelspraktiken.
Das Handelsrecht spielt eine entscheidende Rolle für die Funktion von Wirtschaftssystemen weltweit. Es schafft Rechtssicherheit und Vertrauen für Unternehmen und Verbraucher, indem es klare Regeln und Standards für Geschäftsaktivitäten festlegt. Ohne ein funktionierendes Handelsrecht wäre es schwierig, Verträge abzuschließen, Investitionen zu tätigen oder Handelsgeschäfte durchzuführen.
Inhalt und Anwendungsbereich des Handelsrechts
Das Handelsrecht regelt eine Vielzahl von Themen im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten. Dazu gehören unter anderem:
- Verträge: Regelungen zu Verträgen und deren rechtlichen Auswirkungen bilden einen wichtigen Bestandteil des Handelsrechts. Dies umfasst beispielsweise Verkaufsverträge, Lieferverträge, Dienstleistungsverträge und mehr.
- Handelsgesellschaften: Das Handelsrecht legt die Regeln für die Gründung, Organisation und Auflösung von Handelsgesellschaften fest. Dazu gehören Einzelunternehmen, Personengesellschaften (wie die GbR) und Kapitalgesellschaften (wie die GmbH oder die AG).
- Handelsregistereintragung: In vielen Ländern müssen Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein. Das Handelsrecht regelt die Anforderungen für diese Registrierung sowie die Offenlegungspflichten der registrierten Unternehmen.
- Handelsgeschäfte: Das Handelsrecht enthält auch Bestimmungen zu verschiedenen Arten von Handelsgeschäften, wie z.B. Kauf, Fracht, Transportrecht, Spedition, Kommission und vieles mehr.
- Wettbewerbsrecht: Regelungen zum Wettbewerb und zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb fallen ebenfalls in den Bereich des Handelsrechts. Dies soll fairen Wettbewerb und den Schutz von Verbrauchern und Unternehmen gewährleisten.
- Internationale Handelsverträge: Mit der Globalisierung sind auch internationale Handelsverträge und Abkommen immer wichtiger geworden. Das Handelsrecht umfasst daher auch Regelungen zu grenzüberschreitenden Handelstransaktionen.
Meine Aufgabenbereiche im Handelsrecht
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handelsrecht in München unterstütze ich Unternehmen und Kaufleute bei allen rechtlichen Fragen, die den Handelsverkehr betreffen. Die Leistungen lassen sich in mehrere Bereiche unterteilen:
1. Rechtsberatung im Handelsrecht
- Vertragsprüfung und -gestaltung: Gestaltung von Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- oder Kooperationsverträgen.
- Handelsvertreterrecht: Beratung zu Provisionen, Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverboten.
- Gründungs- und Gesellschaftsrechtliche Beratung: Wahl der richtigen Rechtsform, Haftungsfragen, Gesellschafterverträge.
2. Vertretung vor Gericht und Behörden
- Zivilprozesse: Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, z.B. Lieferverzug, Schadensersatz, Vertragsverletzungen.
- Handelsrechtliche Schiedsverfahren: Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten außergerichtlich oder vor Schiedsgerichten.
- Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder Lieferanten: Konfliktmanagement und Durchsetzung von Ansprüchen.
3. Compliance und Risikominimierung
- Prüfung von Unternehmensstrukturen, Verträgen und Geschäftsprozessen auf rechtliche Risiken.
- Beratung zu Haftungsfragen, Produkthaftung oder Handelsvertreterstreitigkeiten.
4. Spezialisierte Leistungen
- Insolvenzrechtliche Fragen: Wenn Geschäftspartner insolvent werden oder ein Unternehmen selbst in die Krise gerät.
- Internationales Handelsrecht: Beratung bei Export-/Importgeschäften, Vertragsgestaltung nach internationalen Standards.
- Handelsregister: Eintragungen, Änderungen oder Löschungen im Handelsregister überwachen und durchführen.
Beispielfälle für Probleme und Streitigkeiten im Handelsrecht
Lieferverzug bei Großbestellung
- Problem: Ein Lieferant liefert Waren zu spät oder unvollständig.
- Anwalt: Prüft den Vertrag, berechnet Schadensersatz und setzt Ansprüche durch.
Streit unter Gesellschaftern einer OHG
- Problem: Uneinigkeit über Gewinnverteilung oder Geschäftsführung.
- Anwalt: Berät, vermittelt und vertritt vor Gericht, um Rechte durchzusetzen.
Handelsvertreter fordert Provision nach Kündigung
- Problem: Der ehemalige Handelsvertreter will noch Provision für laufende Aufträge.
- Anwalt: Prüft Anspruch, berechnet Ausgleichszahlungen und verhandelt bzw. klagt bei Bedarf.
Fehlerhafte Buchführung
- Problem: Rechnungen und Geschäftsvorfälle sind nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
- Anwalt: Berät zu HGB-Vorgaben, schützt vor Haftung und vertritt gegenüber Behörden.
Internationale Zahlungsstreitigkeit
- Problem: Ein ausländischer Kunde zahlt eine Lieferung nicht.
- Anwalt: Prüft den Vertrag nach internationalem Recht, leitet Mahnverfahren oder Klage ein.
Unlautere Konkurrenz / Markenverletzung
- Problem: Ein Mitbewerber nutzt die eigene Marke oder Produkte unrechtmäßig.
- Anwalt: Sendet Abmahnungen, fordert Unterlassung und ggf. Schadenersatz.
Häufige Fragen zum Thema Handelsrecht
Das Handelsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Kaufmanns. Die Sonderrechte der Kaufleute werden in Deutschland im HGB (Handelsgesetzbuch) zusammengefasst, sind aber durchweg europäisch harmonisiert.
Die Sonderrechte im HGB gelten für alle, die aus rechtlicher Sicht als Kaufmann definiert sind. Im Wesentlichen geht es dabei auch um die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Spezielle Vorschriften des HGB haben dabei Vorrang vor denen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Im Handelsregister kann jeder öffentlich zugänglich Informationen zu angemeldeten Unternehmen und Gesellschaften abrufen. Hier finden sich unter anderem der Sitz des Unternehmens, der Unternehmenszweck, Niederlassungen, Namen der Geschäftsinhaber oder die Höhe des Stammkapitals.
Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende im Handelsregister eingetragen sein, es gelten jedoch Ausnahmen für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Eine freiwillige Eintragung ist aber auch für diese Gruppen möglich. Die Vorteile eines Handelsregistereintrages sind ein höherer Vertrauensbonus für Banken, Geschäftspartner oder Investoren, sowie die Möglichkeit eine Namensgebung für die Unternehmung vorzunehmen.