Ein Anwalt für Speditionsvertrag und Frachtvertrag ist ein unverzichtbarer Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die regelmäßig mit Transport- und Logistikdienstleistungen zu tun haben. Denn in der komplexen Welt des Gütertransports gelten spezifische rechtliche Regelungen, die sowohl national als auch international eine bedeutende Rolle spielen. Wir erläutern die Unterschiede zwischen Speditionsvertrag und Frachtvertrag, gehen auf typische Streitfälle ein und zeigen auf, wann der Beistand eines spezialisierten Rechtsanwalts ratsam oder sogar notwendig ist.
Der rechtliche Rahmen von Speditions- und Frachtverträgen ist komplex, haftungsträchtig und in hohem Maße praxisrelevant. Unternehmen, die regelmäßig Güter versenden oder transportieren lassen, sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen – und im Zweifelsfall einen erfahrenen Rechtsanwalt für Speditions- und Transportrecht hinzuziehen. Eine professionelle Beratung kann nicht nur im Streitfall Geld und Zeit sparen, sondern bereits im Vorfeld dazu beitragen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und reibungslose Abläufe in der Lieferkette sicherzustellen.
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Grundsätzlich handelt es sich bei Speditionsvertrag und Frachtvertrag um zwei unterschiedliche Vertragstypen, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind – konkret in den §§ 407 ff. HGB (Frachtvertrag) und den §§ 453 ff. HGB (Speditionsvertrag).
Ein Frachtvertrag ist ein Beförderungsvertrag. Der Frachtführer verpflichtet sich, ein Gut gegen Entgelt von einem bestimmten Ort zu einem anderen zu transportieren. Dabei steht die tatsächliche Durchführung der Beförderung im Vordergrund. Typischerweise ist der Frachtführer auch derjenige, der das Gut selbst transportiert oder dies durch Subunternehmer (z.B. andere Fuhrunternehmen) erledigen lässt. Er haftet in der Regel für Schäden oder Verlust des Transportguts während der Beförderung, sofern nicht höhere Gewalt oder andere Haftungsausschlüsse greifen.
Der Speditionsvertrag hingegen ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Spediteur verpflichtet sich nicht zur unmittelbaren Beförderung des Gutes, sondern zur Organisation des Transports. Das bedeutet: Er beauftragt Frachtführer, kümmert sich um die Auswahl geeigneter Transportmittel, erstellt Frachtbriefe, sorgt ggf. für Lagerung, Verzollung und Versicherung. Nur in bestimmten Fällen (z.B. beim Fixkostenspediteur, §459 HGB) übernimmt der Spediteur selbst auch Frachtführerverantwortung.
Die Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer leicht – was in der Vertragsgestaltung sowie bei Haftungsfragen eine zentrale Rolle spielt.
In der Praxis entstehen immer wieder rechtliche Konflikte, die eine anwaltliche Beratung oder gar gerichtliche Klärung erforderlich machen. Zu den häufigsten Streitpunkten gehören:
Ein auf Transport- und Speditionsrecht spezialisierter Anwalt kann Mandanten bei der Vertragsgestaltung, der rechtssicheren Abwicklung von Aufträgen und im Streitfall vor Gericht unterstützen. Dabei ist das juristische Fachwissen ebenso gefragt wie Branchenkenntnis. Gerade in der Logistikbranche, die durch enge Zeitfenster, internationale Verflechtungen und hohe Haftungsrisiken geprägt ist, kann eine kompetente anwaltliche Beratung entscheidend sein.
Zu den Leistungen eines spezialisierten Rechtsanwalts gehören:
Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.
Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.
Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.
Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.
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