Rechtliche Beratung zum Ehevertrag

Ehevertrag kompakt

  • Für einen Ehevertrag entstehen immer Kosten für notarielle Tätigkeiten (Beurkundung,...)
  • Ein Rechtsanwalt ist für einen Ehevertrag nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen, um auf die individuellen Gegebenheiten eingehen zu können
  • Die anwaltlichen Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Gegenstandswert
Ehevertrag Rechtsanwalt München

Was kann ich als Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag für Sie tun?

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in München kann ich Sie in einer Erstberatung im Rahmen einer ausführlichen Einschätzung über die für Sie bei der Erstellung eines Ehevertrages anfallenden Aufwände und Kosten aufklären. Ein Ehevertrag kann abhängig vom resultierenden Geschäftswert (sowie den Notargebühren) durchaus einiges kosten, er erspart aber im Falle eines Falles Zeit, Nerven und häufig auch viel Geld. Zudem dient er der frühzeitigen Sicherung eigener Ansprüche und der eigenen finanziellen Existenz. Jeder wünscht sich, dass das große Glück ewig währt - die statistischen Zahlen sprechen aber leider dagegen. Auf der sicheren Seite - mit einem für alle Parteien fairen Ehevertrag - lässt sich das gemeinsame Glück noch unbeschwerter geniessen.


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Mögliche Inhalte in einem Ehevertrag


Natürlich macht man sich im ersten Liebesglück über so etwas nicht gerne Gedanken - aber ein Ehevertrag ist heutzutage doch schon etwas fast ganz Normales. Mit einem geeignet formulierten Ehevertrag schützt man sich rechtzeitig vor langen gerichtlichen Auseinandersetzungen und sichert zugleich seine persönlichen und finanziellen Interessen im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Grundsätzlich herrscht für einen Ehevertrag die "Vertragsfreiheit" - man kann also fast alles vertraglich festlegen - aber natürlich gibt es in der Praxis auch einige Fallstricke, die im schlimmsten Fall sogar zu einer Unwirksamkeit des Ehevertrages führen können. Die Formulierung eines rechtskonformen, guten und sicheren Ehevertrages sollte man also einem erfahrenen Rechtsanwalt anvertrauen.

Bei einer normalen Scheidung kommt es ohne Ehevertrag zum gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die meisten Eheverträge beschäftigen sich daher mit der vertraglichen Fixierung individueller Ansprüche finanzieller Art, die diesen vorgegebenen Güterstand abändern. Zweiter großer Punkt in Eheveträgen ist heutzutage natürlich das Thema Unterhalt. Wer wem am Ende unterhaltspflichtig ist oder wer mit der Versorgung gemeinsamer Kinder beauftragt wird, lässt sich durch einen Ehevertrag bereits im vorhinein eindeutig regeln.
Hat man nicht frühzeitig entsprechend vertraglich vorgesorgt, so gibt es auch noch bei schon absehebarer Trennung die Möglichkeit einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung um wichtige Fragen rechtlich zu klären. Auch bei dieser speziellen Form des Ehevertrages helfe ich Ihnen gerne weiter. Generell lassen sich fast alle indivuellen Wünsche durch einen Rechtsanwalt in einem Ehevertrag geeignet festlegen.

Was gehört auf jeden Fall in den Ehevertrag?

Der Ehevertrag sollte alle wichtigen Regelungen und Themen umfassen, die den betroffenen Parteien im Falle einer Trennung wichtig sind. So gehören klassischerweise etwa die Güterstandsvereinbarung, alle Regelungen zum Vermögen, Regelungen bzgl. der Altersvorsorge, Unterhaltsansansprüche und erbrechtliche Ansprüche in einen Ehevertrag hinein. Ebenso sollte das Sorgerecht für gemeinsame Kinder im Falle einer Trennung geregelt sein.

Kosten für einen Ehevertrag - Was kostet ein Ehevertrag?


Die Kosten für einen rechtskräftigen Ehevertrag setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten und den Notarkosten. Für die Anwaltskosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maßgeblich und die Gebühren berechnen sich aus den im Vertrag zu regelnden Angelegenheiten (Gegenstandswert). Darüberhinaus fällt eine Geschäftgebühr für die Erarbeitung des Ehevertrages an, sowie ggfs. eine Einigungsgebühr.
Die Notarkosten berechnen sich aus dem entsprechenden Geschäftswert des Ehevertrages sowie anfallende Auslagen.
Die Kosten für einen Ehevertrag sind also sehr individuell, können aber sehr gut im vorhinein berechnet werden. Gerne kläre ich Sie im Rahmen der Erstberatung über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten auf.

Häufige Fragen zum Thema Ehevertrag


Ein Ehevertrag ist immer dann besonders sinnvoll, wenn es starke materielle Unterschiede zwischen 2 Ehepartnern gibt - etwa durch ein großes Vermögen (z.B. Unternehmenseigentümer), welches in eine Ehe eingebracht wird, oder bei sehr unterschiedlich hohen Einkommen. Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den beiden Ehepartnern, mit dem von der gesetzlichen Regelung abweichende Absprachen für die Ehe sowie für den Fall der Scheidung getroffen werden können. Alle getroffenen Vereinbarungen dürfen nicht in die Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts eingreifen.

Ein Ehevertrag kostet in jedem Fall die Notargebühren, welche abhängig vom gemeinsamen Reinvermögen sind. Nicht zwingend, aber empfohlen ist die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Auch die Anwaltskosten sind abhängig vom Gegenstandswert. Die Kosten sind also sehr individuell, lassen sich aber bei Kenntnis der vorhandenen Werte genau vorausberechnen.

Ja, ein Ehevertrag kann auch jederzeit nach der Eheschließung eingegangen werden.

Ein Ehevertrag betrifft üblicherweise 3 Regelungsbereiche: Den Güterstand, den Versorgungsausgleich sowie nachehelichen Unterhalt . Auch das Sorgerecht kann in einem Ehevertrag geregelt werden.
Grundsätzlich gilt auch für einen Ehevertrag die Vertragsfreiheit, aber bei evident einseitiger Ausrichtung kann er wegen Sittenwidrigkeit unwirksam werden. Insbesondere darf er auch keine das Kindeswohl gefährdenden Regelungen bzgl. der Unterhaltspflichten enthalten. Ebenso kann eine bei Vertragsunterzeichnung gegebene, ungleiche Vehandlungsposition zur Unwirksamkeit des Ehevertrages führen.

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Erfahrung und Expertise beim Thema Ehevertrag

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

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