Vertretung bei Wettbewerbsverletzung

Sichern Sie sich ab

Bei Wettbewerbsverletzung durch Mitbewerber und andere Unternehmen wehrt man sich am besten schnell mit einer Abmahnung oder Unterlassungserklärung, denn gezielte Wettbewerbsverletzung kann schnell großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und somit die eigene Extistenz, aber auch Arbeitsplätze und ganze Geschäftsmodelle gefährden. Abmahnungen dienen dazu ohne gerichtliche Kosten die eigenen rechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, auf Auskunft oder sogar Schadenersatz geltend zu machen. Im Rahmen einer Unterlassung soll auch die Wiederholungsgefahr für eine bereits bestehende Wettbewerbsverletzung verringert werden, da diese dann zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führen können.

Rechtsanwalt Wettbewerbsverletzung München

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt eine Wettbewerbsverletzung weiterhelfen?

Ich berate und vertrete Sie in meiner Kanzlei in München sowohl als Auftraggeber wie auch als Empfänger von Abmahnungen bei Wettbewerbsverletzungen. In einer ausführlichen Erstberatung kann ich Ihnen meine Einschätzung für Ihren speziellen Fall darlegen und Risiken und Kosten genauer erläutern. Gemeinsam entscheiden wir, welche Maßnahmen in Ihrem speziellen Fall sinnvoll sind und zielführend angewandt werden können.


Uns können Sie beim Thema Wettbewerbsverletzung vertrauen

  • Fachliche Beratung

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  • Immer für Sie da

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Kosten von Abmahnungen bei Wettbewerbsverletzungen


Die Kosten für berechtigte Abmahnungen im Rahmen einer Wettbewerbsverletzung sind dem (Unterlassungs-)Gläubiger laut Wettbewerbsrecht zu ersetzen und richten sich nach dem Gegenstandswert. Durch die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt können Sie daher sehr früh feststellen, wie es um die Erfolgsaussichten einer Abmahnung bestellt ist und wie hoch das Risiko ist selbst die Kosten der Abmahnug tragen zu müssen.

Was tue ich, wenn ich selbst eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung erhalten habe?


Bei einer Abmahnung sollte immer reagiert werden, aber natürlich immer überlegt reagiert. Ist eine vorliegende Wettbewerbsverletzung unstrittig, so sollte man dringend darauf achten in der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung oder Verpflichtungserklärung abzugeben. Wie genau, in welchem Umfang und vor allem mit welchen Zusicherungen man diese Erklärung abgeben sollte, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht genauer erklären.
Aber auch wenn man eine Abmahnung als unberechtigt ansieht, sollte man sie nicht einfach ignorieren. Obwohl es keine Pflicht gibt auf unberechtigte Abmahnungen zu reagieren, empfehlen wir sicherheitshalber doch mit einem geeigneten Schreiber darauf zu antworten und errhobenen Vorwürfe abzustreiten.

Warum WIR

Erfahrung und Expertise beim Thema Wettbewerbsverletzung

Kompetenz ist nicht das Führen von Titeln - sondern sie ist die ständige, fachlich korrekte, praktische Arbeit über Jahre.

Strategie

Jeder Fall ist anders - jeder Fall erfordert eine eigene und individuelle Herangehensweise um der Thematik und dem Mandanten gerecht zu werden.

Kommunikation

Juristische Maßstäbe alleine lösen keine Fälle - effiziente Kommunikation mit Mandant, aber auch mit der Gegenseite, sorgen für echte Ergebnisse.

Erfahrung

Verschiedene Rechtsgebiete mit spezialisierten Rechtsanwälten bedienen um persönliche und wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

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Wir stehen für persönliche Beratung, stete Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz bei Wettbewerbsverletzungen.

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